Utl.: Schon aus den Details ist zu erkennen, warum eine öffentliche, parlamentarische, Enquete um jeden Preis unbedingt zu vermeiden war und ist!
Wien (OTS) – Zu den Zielsetzungen des neuen Glücksspielgesetzes gehört auch die „Absicherung des Glücksspielmonopols“: Nicht einmal dafür ist die Umsetzung der notwendigen europarechtlichen Erfordernisse ausreichend gelungen – so werden Urteile des EUGH und weitere Vorlageverfahren die Fehlerhaftigkeit immer wieder bestätigen.
„Mehr Spielerschutz“: Ungleiche statt der „einheitlichen Mindeststandards“ stehen detailliert im Entwurf. Der Spieler- und Jugendschutz wird als Feigenblatt zur Marktmanipulation missbraucht. Die völlig überzogene Überwachung in wenig gefährdeten Bereichen wird gerade die zu schützenden Spieler in unkontrollierbare, erst recht ganz besonders gefährliche Bereiche des inzwischen weltweiten Glücksspielmarktes vertreiben.