Das in vielen EU-Staaten geltende Glücksspielmonopol ist für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtens. Er wies die Klagen zweiter britischer Unternehmen ab, die Online-Sportwetten in den Niederlanden anbieten wollten.
Die höchsten EU-Richter entschieden, Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit (nach Paragraf 49 EG) seien legal, wenn sie beispielsweise dazu dienten, Betrug und Kriminalität zu verhindern – das gelte auch für Online-Wettspiele, da diese kaum noch zu kontrollieren seien. Die nationalen Gerichte (in dem Fall in den Niederlanden) müssten entscheiden, ob die grundsätzlichen Ziele verfolgt würden.
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