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Glücksspielgesetz-Novelle: Grünes Licht aus Brüssel

Der zweite Teil der neuen Glücksspielgesetzes (GSpG), der das Zocken an Automaten regelt, hat grünes Licht aus Brüssel bekommen. Weder die EU-Kommission noch andere Mitgliedsstaaten haben das Gesetzeswerk beeinsprucht, die Notifikation in Brüssel ist damit abgeschlossen.

Der Bundesrat soll die neuen Bestimmungen für das Automatenspiel am 22. Juli absegnen. „Somit kann das neue Gesetz noch vor dem Sommer zur Gänze in Kraft treten“, teilte der zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) heute mit.

Der zweite Teil der neuen Glücksspielgesetzes (GSpG), der das Zocken an Automaten regelt, hat grünes Licht aus Brüssel bekommen. Weder die EU-Kommission noch andere Mitgliedsstaaten haben das Gesetzeswerk beeinsprucht, die Notifikation in Brüssel ist damit abgeschlossen.

Der Bundesrat soll die neuen Bestimmungen für das Automatenspiel am 22. Juli absegnen. „Somit kann das neue Gesetz noch vor dem Sommer zur Gänze in Kraft treten“, teilte der zuständige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) heute mit.

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