In Vorbereitung ist ein „Grünbuch“, das spätestens im Oktober 2010 vom Binnenmarkt-Kommissariat veröffentlicht wird. Dieses „Grünbuch“ wird/will alle Probleme des Glücksspiels in Europa ansprechen. Von diesem „Grünbuch“ ist allerdings nicht zu erwarten, dass es Vorschläge für eine Harmonisierung der nationalen Glücksspielregulierungen unterbreitet. Das Glücksspiel bleibt Sache der Mitgliedsstaaten.
In Vorbereitung ist ein „Grünbuch“, das spätestens im Oktober 2010 vom Binnenmarkt-Kommissariat veröffentlicht wird. Dieses „Grünbuch“ wird/will alle Probleme des Glücksspiels in Europa ansprechen. Von diesem „Grünbuch“ ist allerdings nicht zu erwarten, dass es Vorschläge für eine Harmonisierung der nationalen Glücksspielregulierungen unterbreitet. Das Glücksspiel bleibt Sache der Mitgliedsstaaten. Entscheidend ist dabei u.a., dass die EU-Kommission derzeit keine Absicht hat, dort einzugreifen, wo es um die Steuerhoheit (und da spielen die Einnahmen aus dem Glücksspiel eine zentrale Rolle) der einzelnen EU-Staaten geht.
Das „Grünbuch“ will aber sehr offen kritische Punkte beleuchten, sich allerdings auf keine Positionen festlegen. Das ist Sache der nationalen Gesetzgeber, der nationalen Gerichte, heißt es in der zuständigen Abteilung. Richtlinien erwartet man sich von den Urteilen in den „deutschen Fällen“ (Causa Engelmann), die am 8. September verkündet werden.
Ein zentraler Schwerpunkt gilt dem Bereich „Spielerschutz“, der Bekämpfung „illegaler Anbieter“. In diesem Zusammenhang wird sich daher ein Kapitel des „Grünbuchs“ ausführlich mit der Frage „illegal“ und „legal“ auseinandersetzen.
Eine wichtige Frage, die im „Grünbuch“ angesprochen wird, lautet: „Was ist eigentlich Glücksspiel?“ Daher wird man sich u.a. auch mit den Themenbereichen Sportwetten und Poker beschäftigen.
Was die Frage „Glücksspiel und Internet“ betrifft, so sind dazu in nächster Zeit keine Vorschlage, keine Initiative der EU zu erwarten. Wörtlich: „…diese wird lange auf sich warten lassen“. Das BMF braucht daher derzeit nicht darauf hoffen, bei der Frage Glücksspiel im Internet auf eine EU-Richtlinie, die bis spätestens 2012 kommen soll, warten zu können.
In punkto Ausschreibungen von Glücksspiel-Lizenzen kapriziert sich die EU offenbar nicht auf eine strenge Ausschreibung, sondern erwartet nur eine „optimale Transparenz“, was sich dahingehend interpretieren lässt, dass auch eine qualifizierte Interessentensuche für die Spielbank-Lizenzen auf Bundesebene und für die Lizenzen für die Automaten-Betreibergesellschaften auf Landesebene zulässig sein bzw. geduldet werden dürfte.
Österreich und Glücksspiel
Die Novelle 2010 zum GSpG ist bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und daher in Kraft. Die Novelle 2008 (beinhaltet vor allem die Kapitel „Automatensalons“) folgt in den nächsten Tagen.
Die SOKO (sie ist bei der KIAB angehängt) ist demnächst startbereit. Das BMF verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Verschärfung des § 12a im GSpG. Die erste Kampfansage gilt den illegalen Geräten und hier insbesondere jenen, für die nicht einmal eine Vergnügungssteuer bezahlt wird. VLTs mit Server in der Steiermark gelten mit Inkrafttreten des GSpG (und das geschieht eigentlich mit der Veröffentlichung im BGBl) als illegal.
Wie das GSpG konkret gehandhabt wird, steht aber noch zur Diskussion. Dazu gehören auch konkrete Durchführungsbestimmungen. Das betrifft u.a. die Vernetzung mit dem Bundesrechenzentrum. Unterschiedlich ist die Reaktion aus den Bundesländern:
- In Wien wird man erst Ende September wissen, wann es zu einem neuen LandesGSpG kommt, grundsätzlich will man eine Parallelgesetzgebung vermeiden.
- Niederösterreich, Steiermark und Kärnten werden die Gesetze im Laufe der nächsten Monate anpassen (ganz konkrete Aussagen fehlen noch).
- Oberösterreich will im Herbst ein eigenes LandesGSpG beschließen, die Ausschreibung der Lizenzen soll noch vor Jahreswechsel erfolgen, damit möglichst rasch mit Beginn 2011 für klare, neue Verhältnisse gesorgt wird.
- Im Burgendland läuft noch ein Diskussionsprozess, wobei noch nicht absehbar ist, was da letzten Endes herauskommt.
- In Salzburg sind LH Burgstaller und NR Meyer unverändert strikt gegen eigenes LandesGSpG.
- In Tirol zeichnet sich ein Ja zu einem LandesGSpG ab, auf Vorarlberg wird vorerst nur eingewirkt, einen Schwenk zu vollziehen.