Die Reaktionen auf das EuGH-Urteil zum so genannten „Fall Engelmann“ hätten unterschiedlicher nicht ausfallen können. Sie reichen von Casinos Austria, wo man keinen aktuellen Handlungsbedarf sieht und glaubt, dass die Casino-Welt noch immer in Ordnung sei, bis hin zu den Protagonisten der illegalen Spielautomatenszene, die schon jubeln und davon träumen, weiter ungebremst ihr Spielchen (mit den Behörden, mit dem Gesetz) betreiben zu dürfen. Mitnichten. Wie so oft sieht nämlich die Causa im Kern anders aus.
Die Reaktionen auf das EuGH-Urteil zum so genannten „Fall Engelmann“ hätten unterschiedlicher nicht ausfallen können. Sie reichen von Casinos Austria, wo man keinen aktuellen Handlungsbedarf sieht und glaubt, dass die Casino-Welt noch immer in Ordnung sei, bis hin zu den Protagonisten der illegalen Spielautomatenszene, die schon jubeln und davon träumen, weiter ungebremst ihr Spielchen (mit den Behörden, mit dem Gesetz) betreiben zu dürfen. Mitnichten. Wie so oft sieht nämlich die Causa im Kern anders aus.
Genau genommen hat der EuGH klargestellt, dass es in der EU nicht mehr möglich ist, Geschäfte unter der sprichwörtlichen Tuchent zu machen. Die 2001 auf leisen Sohlen erfolgte Verlängerung der 12 Spielbank-Lizenzen an den schon bisherigen Konzessionär Casinos Austria war schlichtweg unsauber. Was schlimm genug ist. Und sicher auch noch die eine oder andere Konsequenz haben wird.
Jetzt zeigt sich aber auch, wie richtig und wichtig es war, dass insbesondere Finanzstaatssekretär Lopatka im Frühjahr dieses Jahres so viel Druck gemacht hat, damit es endlich zur Verabschiedung der beiden Novellen zum Glücksspielgesetz kommt. Das EuGH-Urteil hat – und da soll man sich keiner Täuschung hingeben – das Glücksspielgesetz nicht gekippt. Um es klar zu stellen: Der EuGH-Spruch bezog sich noch aufs alte Gesetz und jetzt geht es darum, genau zu prüfen, welche Adaptierung (und um nicht mehr geht es) beim neuen Gesetz unter Berücksichtigung des Spruchs der EU-Richter gemacht werden müssen. Diese Adaptierungen werden sich allerdings in Grenzen halten. So muss in irgendeiner Form dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit Rechnung getragen werden. Vielleicht wird es auch zu einer Verschärfung der Werbebeschränkungen für das Glücksspiel kommen. Ziemlich sicher wird es auch noch zu einer österreichischen Internet-Regelung kommen, die man ja ursprünglich ausgespart hatte, in der Meinung, es werde zu einer EU-weiten Regelung kommen.
Spannend wird es sicher im kommenden Jahr bei der Vergabe der 15 Spielbanken-Konzessionen und der Poker-Lizenz. Das entscheidende Kriterium ist dabei die Einhaltung des Grundsatzes „Transparenz“. Egal ob dies nun in Form einer europaweiten offenen Ausschreibung oder einer qualifizierten Interessentensuche geschieht. Casinos Austria wird sich, was nicht auszuschließen ist, von einigen ihrer bisherigen 12 Standorte verabschieden müssen. Schon seit längerem denkt man im Finanzministerium an eine filetierte Ausschreibung, das heißt an mehrere Pakete. Und um diese Pakete werden sich mehrere, durchaus qualifizierte Interessenten bewerben. Nicht nur aus Österreich.
Was die Automatenwelt, also den Bereich des früher genannten „kleinen Glücksspiels“ betrifft, so hat auch hier das EuGH-Urteil einen Einfluss. Aber nicht darauf, dass damit dem Wildwuchs wieder ein Tor geöffnet wird. Ganz im Gegenteil. Auch hier zeigt sich, wie richtig und wichtig die Neuregelung war, die ab 1.1.2011 gilt und wo es nun in weiterer Folge darum gehen wird, dass zum Beispiel auch die Vergabe der bis zu drei Betreiberlizenzen durch jene Bundesländer, die das Automatenspiel zulassen, transparent und objektiv erfolgt.
Die beiden Deutschland wie auch Österreich betreffenden EuGH-Urteile sagen klar, dass es beim Glücksspiel kein einheitliches EU-Korsett gibt und in nächster Zeit auch nicht geben wird, jeder Staat also die Möglichkeit einer mehr oder weniger individuellen Gestaltung hat. Wenn es um den Spielerschutz geht, kann und darf auch der Staat eine Art Monopolfunktion haben. Nur darunter, also bei der Vergabe der Lizenzen und Konzessionen darf es keine Freihandvergabe mehr geben, muss offen und ehrlich über mögliche Bewerber (und diese dürfen aus dem gesamten EWR kommen) entschieden werden.
Die Diskussion, die jetzt rund um das EuGH-Urteil läuft, sollte eine Lehre sein. Einerseits, dass wir als Mitgliedsland der EU (und das sind wir immerhin schon seit 15 Jahren) lernen müssen, mit den Grundprinzipien der EU-Ordnung umzugehen und diese auch entsprechend zu berücksichtigen. Andererseits, dass man nicht falschen Propheten Glauben schenken soll. So wäre der Automatenverband gut beraten gewesen, sich nicht schützend vor die Illegalen zu stellen, sondern zum Beispiel für eine VLT-Regelung, ähnlicher jener wie sie nun für das Automatenspiel gilt, zu kämpfen. Denn, dass nur die Österr. Lotterien ermächtigt sind, VLTs quer durch ganz Österreich aufzustellen und zu betreiben (auch wenn jeder Standort durch das Finanzministerium genehmigt werden muss) ist nicht ganz nachvollziehbar.