Wenig Geld für ein großes Geschäft? Zumindest sind diese 2.000 Euro eine preiswerte „Eintrittskarte“ für neue, langjährige „Freundschaften“ mit dem zuständigen Finanzamt bzw. dem BMF. Nachdem für das BMF Poker (gemäß oberstgerichtlicher Entscheidung) ein Glücksspiel ist, darf jeder neue „Gewerbescheinbesitzer für Pokercasinos“ rasch mit freundlicher Post (oder mit persönlichem Besuch) rechnen: ca. 700.000 Euro wurden vor kurzem einem Pokerturnier-Veranstalter an Gebühren und Steuern vorgeschrieben.
Wenig Geld für ein großes Geschäft? Zumindest sind diese 2.000 Euro eine preiswerte „Eintrittskarte“ für neue, langjährige „Freundschaften“ mit dem zuständigen Finanzamt bzw. dem BMF. Nachdem für das BMF Poker (gemäß oberstgerichtlicher Entscheidung) ein Glücksspiel ist, darf jeder neue „Gewerbescheinbesitzer für Pokercasinos“ rasch mit freundlicher Post (oder mit persönlichem Besuch) rechnen: ca. 700.000 Euro wurden vor kurzem einem Pokerturnier-Veranstalter an Gebühren und Steuern vorgeschrieben.
Jetzt kann der mutige Veranstalter wieder zum (gleichen?) Anwalt pilgern, um langjährige Einspruchsverfahren einzuleiten. Es ist nicht schwer zu erraten, welchen Ausgang der Anwalt „garantiert“. Damit wird das Geschäft für diesen oder andere Rechtsanwälte zum Perpetuum Mobile: Mit Hilfe des „Einstiegs-Gewerbescheins“ kommen laufend weitere Honorare, der redliche Unternehmer verliert sehr wahrscheinlich seine Existenz, wobei „Helfer“ ebenfalls in die Pflicht genommen werden können, z.B. Vermieter von Räumlichkeiten. Das ist echter Poker, allerdings nur für den „Gewerbescheinbesitzer für Pokercasinos“.
Kommentar Redaktion Spieler-Info.at
Spieler-Info.at hat das Verfahren getestet und dabei folgendes recherchieren können:
Der Anwalt berät den neuen Klienten und vermittelt ihm einen Vertrag mit einem bestehenden Kartencasino, das dann einen bereits bestehenden Gewerbeschein vermietet. Für diese Tätigkeit inklusive Vertragsgestaltung stellt die Anwaltskanzlei – je nach Komplexität der Causa – ein Honorar ab 2.000 € in Rechnung. Angeblich sind die Kunden in erster Linie Gastwirte, die in den hinteren Räumlichkeiten des Casinos einen Pokertisch aufstellen. Das Kartencasino vermietet dann das Equipment (Tische, Karten, Jetons) und bei Bedarf auch entsprechendes Spielpersonal.
Spieler-Info.at empfiehlt jedem Gastwirt, vor Vertragsabschluss einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu diesen beachtenswerten Praktiken zu konsultieren, um sich das Risiko fiskalisch und strafrechtlich umfassend darstellen zu lassen.