Anfrage der Abgeordneten Dr. Haimbuchner und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen
Das illegale Glücksspiel in Oberösterreich floriert und hat bereits derartige Ausmaße angenommen, dass die Firmengeflechte, von welchem aus das Glücksspiel organisiert wird, bereits zahlreiche Teile von Behörden korrumpiert haben.
Laut der aktuellen Gesetzeslage ist das so genannte „Kleine Glücksspiel“ in Oberösterreich verboten, im Gegensatz zu vier anderen österreichischen Bundesländern. Nur die Veranstaltung von Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen ist gestattet. Das Aufstellen von derartigen Spielapparaten ist von den Gemeinden bzw. von den Bezirksverwaltungsbehörden zu bewilligen und zu überprüfen. Sämtliche Veränderungen sind von den Bewilligungsinhabern aktiv zu melden.
Parlamentarische Anfrage
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