Beschluss des Rates zu Rahmenbedingungen für Glücksspiele in der EU
[[image1]]Der Rat nahm am 10. Dezember 2010 die folgenden Schlussfolgerungen an:
Der Rat der Europäischen Union erinnert an die Notwendigkeit einer Diskussion auf europäischer Ebene über Glücksspiele und Fragen im Zusammenhang mit Glücksspielen, insbesondere in Bezug auf Online-Glücksspiele, die in verschiedenen Mitgliedstaaten angeboten werden. Dabei wird festgehalten, dass Online-Glücksspiele ihrem Wesen nach eine globale Herausforderungen darstellen;
Er unterstreicht die Relevanz und Nützlichkeit der Arbeitsgruppe des Rates und seiner Beratungen und begrüßt die Ankündigung einer umfassenden Konsultation der Europäischen Kommission über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt;
Um den Markt effektiv zu regulieren, müssen die Mitgliedstaaten das Anbieten von Glücksspielen in ihrem Hoheitsgebiet durch regulatorische Behörden überwachen können, die entsprechend der nationalen Gesetzgebung einzurichten sind.
Diese Behörden sollen die Zuteilung der Lizenzen in objektiver und nicht diskriminierender Art und Weise und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vornehmen. Dazu bedarf es eines Regelwerks auf nationaler Ebene.
Eine Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten scheint erforderlich, die sich erstreckt auf:
- Informationsaustausch über Anbieter
- Schutz der Verbraucher, Jugendschutz und zur Gewährleistung der Integrität der Spiele
- Minimierung des Verwaltungsaufwands
- Ermittlung und Austausch bewährter Praktiken
Stellungnahme unseres Glücksspiel-Rechtsexperten Mag. Georg Streit
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