von unserem Glücksspiel-Rechtsexperten Mag. Georg Streit
[[image1]]Die österreichischen Gerichte machten bislang vier Verfahren zur Frage der Vereinbarkeit der österreichischen Glücksspielrechtslage mit dem Europäischen Unionsrecht beim EuGH anhängig. Die erste Entscheidung des EuGH dazu erging am 9. September 2010 in der Rechtssache C-64/08 Engelmann. Über dieses Urteil wurde in den Medien breit berichtet, auch unter www.spieler-info.at. Als Folge davon wurde das österreichische Glücksspielgesetz jüngst neuerlich geringfügig adaptiert. Das Glücksspielmonopol besteht aber nach wie vor. In erster Linie wurde die Vergabe von Konzessionen nach dem Glücksspielgesetz transparenter gestaltet.
Die unter den Aktenzahlen C-235/08 (Langer) und C-116/09 (Formato u.a.) anhängigen Verfahren wurden vom Europäischen Gerichtshof aus dem Register gestrichen, nachdem auf Grund der Entscheidung Engelmann die vorliegenden Gerichte ihre Vorabentscheidungsersuchen zurückgezogen hatten.
Damit ist noch ein österreichischer Glücksspiel-Fall beim EuGH anhängig, nämlich das Vorabentscheidungsersuchen des Bezirksgericht Linz vom 31.8.2009 (Rs C-347/09 Dickinger, Ömer). Die Fragen in diesem Verfahren gehen über jene, die der EuGH im Fall Engelmann entschieden hatte, hinaus und sind deutlich umfangreicher. Die mündliche Verhandlung in dieser Angelegenheit fand am 27.1.2011 vor dem EuGH statt. Mit einem Urteil ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Erfahrungsgemäß ergeht das Urteil innerhalb eines Jahres ab der mündlichen Verhandlung. Eine erste Orientierung über die Sichtweise des Gerichts wird wohl schon der Schlussantrag des Generalanwalts sein, der bereits in wenigen Monaten vorliegen sollte. Spieler-info.at wird weiter berichten.