In seinem Erkenntnis weist der UVS wird die Berufung als unbegründet ab und bestätigt den angefochtenen Beschlagnahmebescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vollinhaltlich.
Erkenntnis des UVS
pdf Dokument, 2,05 MB
[[image1]]Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Salzburg erließ am 14.01.2011 ein richtungsweisendes Erkenntnis gegen eine Berufung wegen Beschlagname von Glücksspielautomaten.
In seinem Erkenntnis weist der UVS wird die Berufung als unbegründet ab und bestätigt den angefochtenen Beschlagnahmebescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vollinhaltlich.
Erkenntnis des UVS
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