[[image1]]Vehement verteidigt Vorstandssprecher Paul Gauselmann die deutschen Gastwirte: „Aus unserer Sicht ist der Vorwurf an die Gastronomie, den Jugendschutz beim Spielen nicht einzuhalten, unberechtigt.“ Denn wenn ein Gastwirt nicht in der Lage sei, zu erkennen, ob ein Minderjähriger am Automaten spielt, dann werde er es genauso wenig beim Alkohol können.
[[image1]]Vehement verteidigt Vorstandssprecher Paul Gauselmann die deutschen Gastwirte: „Aus unserer Sicht ist der Vorwurf an die Gastronomie, den Jugendschutz beim Spielen nicht einzuhalten, unberechtigt.“ Denn wenn ein Gastwirt nicht in der Lage sei, zu erkennen, ob ein Minderjähriger am Automaten spielt, dann werde er es genauso wenig beim Alkohol können. Damit reagiert Gauselmann auf die Forderungen von Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die ein totales Verbot der Aufstellung von Geldspielautomaten in Gaststätten erreichen will – games & business berichtete. Sie begründet dies in erster Linie damit, dass Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dort an Geldspielgeräten spielen könnten, obwohl das Jugendschutzgesetz dies verbiete.
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