Politische Landschaftspflege vor allen in Wahljahren: Transparency Deutschland rügt die Parteispenden des Glücksspielkonzerns Gauselmann an Abgeordnete. Die CDU erstattet inzwischen Selbstanzeige.
[[image1]]In der Affäre um verdeckte Spenden von Mitarbeitern des Glücksspielkonzerns Gauselmann an Abgeordnete und Parteien hat die CDU vorsorglich Selbstanzeige beim Bundestagspräsidenten erstattet. Die CDU beruft sich dabei auf den Paragraphen 23 b des Parteiengesetzes. Der Paragraph schreibt vor, dass eine Partei dem Bundestagspräsidenten schriftlich anzeigen muss, wenn sie Kenntnis von möglichen „Unrichtigkeiten in ihrem bereits frist- und formgerecht eingereichten Rechenschaftsbericht“ erlangt hat.
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