[[image1]]Seit 1. Jänner 2011 ist das neue Glücksspielgesetz vollends in Kraft, nachdem es noch schnell vor Jahresende 2010 im Zuge der Budgetbegleitgesetze als Folge des so genannten „Engelmann-Urteils“ des EuGH zu einer Novellierung kommen musste.
Der 20. Februar 2011 war nun ein wichtiger Stichtag für die rund zwei Dutzend „Poker-Casinos“, die es in Österreich gibt und die aufgrund einer Gewerbeberechtigung betrieben werden. Sieht doch das neue Glücksspielgesetz vor, dass auf den Einsatz der Spieler eine Glücksspielabgabe in der Höhe von 16 Prozent geleistet werden muss. Erstmalige Meldepflicht für diese neue Steuer, die übrigens – so heißt es im Finanzministerium – vor allem für die Brieflose konzipiert wurde, war der 20. Februar.
Man darf gespannt sein, wie die Betreiber der gewerblichen Poker-Casinos und vor allem wie das Finanzamt auf diese Vorschreibung reagieren. Genau genommen, so die Interpretation der Finanz-Beamten, müssten nach jeder Spielrunde 16 Prozent an den Fiskus eingezogen werden. Das, so argumentieren die Poker-Casino-Betreiber, ist aber gar nicht machbar. Einerseits weil das Geld, das am Tisch liegt, nicht ihnen sondern den Spielern gehört und andererseits weil dies undurchführbar ist. Mehr noch, wenn man diese Bestimmung buchstabengetreu anwendet, wäre nach weniger als einer Stunde gar kein Geld mehr am Pokertisch. Nachdem aber die Betreiber zu ungeteilter Hand für ihre Kunden, also die Spieler haften, müssten sie jetzt, zurückgerechnet bis zu Jahresbeginn, ein Vielfaches dessen dem Finanzamt melden und der Steuer abliefern, was sie an Umsatz erzielt haben. Der Umsatz ist nämlich nicht der Betrag, den die Spieler einsetzen, sondern nur ein Bruchteil davon, was die Spieler dem Casino-Betreiber dafür zahlen, dass er ihnen die Infrastruktur, vom Pokertisch bis zum Croupier, zur Verfügung stellt. Genau genommen, so heißt es in der Branche, müsste man daher gleichzeitig mit der Steuer auch den Konkurs anmelden. Was aber sicher nicht geschieht.
Man wird sehen, wie die Finanzbehörden nun in den nächsten Tagen reagieren werden. Faktum ist auch, dass im Gesetz den gewerblichen Poker-Casinos eine Art „Galgenfrist“ bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt soll nämlich die im Glücksspielgesetz erstmalig vorgesehene Spielbank-Konzession für einen Poker-Salon vergeben werden. Möglichweise geschieht dies aber auch schon früher. Im Finanzministerium denkt man nämlich augenblicklich daran, die 15 Voll-Casino-Lizenzen und die Poker-Lizenz noch vor dem Sommer auszuschreiben, sodass bereits im Herbst der Auslese- und Vergabeprozess eingeleitet werden könnte.