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Forderung nach Verbot des kleinen Glücksspieles – Hintergründe, Fakten, Anregungen

Der Wildwuchs an illegalem Angebot – ob mit Spielautomaten oder online im Internet – ist das Resultat großer Versäumnisse in der Vergangenheit – von allen Verantwortlichen. Hier ist niemand auszunehmen.

[[image1]]Wirklich regulierend hat eigentlich nur das Land Wien eingegriffen – so eigenartig es klingen mag: Durch die Einhebung einer fixen monatlichen Vergnügungssteuer pro Gerät in Höhe von ca. 1.400 Euro hat sie dem Wildwuchs Paroli geboten.

Durch das Diktat der hohen Kosten blieb die Anzahl der Automaten konstant bei ca. 2.700 Geräten. VOR dieser fixen Vergnügungssteuer waren es in Wien – in den Jahren bis 1981 – ca. 12.000 (zwölftausend) illegale Geldspielautomaten. Wenn nun diese Einnahme in Höhe von ca. 50 Mio. pro Jahr kritisiert wird, so kann es darüber verschiedene Meinungen geben, praktisch hat das sehr geholfen, den Wildwuchs einzuschränken. NICHT gewirkt hat diese Einschränkung bei der metastasenhaften Verbreitung von „Kammerln“ für Spielautomaten. Während das Gesetz nur zwei Geräte pro Standort vorschreibt, hat man wie Bienenwaben nebeneinander mehrere aufgestellt … und die Behörden waren machtlos oder haben zugesehen.

„Spielhöhlen“ sollten raschest verschwinden

Das novellierte Glücksspielgesetz sieht eine mengenmäßige Beschränkung der Automaten in Relation zur Bevölkerung, eine geografische Beschränkung (Mindestabstände) und eine zeitliche Abkühlphase für Spieler vor. Ob das Gesetz „gut“ oder „schlecht“ ist, lässt sich leicht objektivieren: An Hand von Vergleichen mit anderen Ländern. Und da schneidet Österreich sehr, sehr gut ab.

Sicher, das Gesetz hat noch einige Unschärfen: Es wurde zum Beispiel „vergessen“ (?), die VLT-Konzession, welche an der Lotterien Gesellschaft „hängt“ einzuschränken. Mit „win-win“.kann der Konzessionär ganz Österreich ohne Grenzen irgendwelcher Art „überschwemmen“. Hier muss nachjustiert werden. WER diese Konzession in Zukunft erhält, ist nach EU-weiter Ausschreibungsbedingung derzeit „OFFEN“.

Kriminelles Gesamtkunstwerk des illegalen Glücksspiels

Spieler Info.at recherchiert die dichtesten Berichte über illegales Glücksspiel in Österreich und verfügt über das größte zentrale Archiv zu diesem Thema.

Das hin und wieder gehörte Argument die Einsätze der SOKO Glücksspiel (jetzt Finanzpolizei) würden nur „die Kleinen“ treffen und diese sollten „geschützt“ werden, ist unrichtig.

In Wels untersucht die Staatsanwaltschaft seit Jahren dutzende Betreiber illegaler Geldspielautomaten, tausende (!) Seiten der Akte „illegales Glücksspiel“ zeigen die mafiösen Strukturen.

Nach den vorliegenden, gut recherchierten Dokumenten, Gerichtsunterlagen etc. gibt es etwa ein gutes halbes Dutzend „größerer“ Erzeuger von ILLEGAL arbeitenden Geldspielgeräten. Diese sind den Behörden seit langem BEKANNT. Diese wenigen Erzeuger betreiben zum Teil selbst einige Betriebsstandorte, teilweise geben sie ihre Geräte unter verschiedenen Namen an „Sub-„Unternehmer weiter. Diese „Sub“-Unternehmer“ kaufen die Geräte meistens nicht, sondern müssen aus den Einspielergebnissen an die Erzeuger anteilige Provisionen vom Umsatz bezahlen.

Das ist eine Art Franchise-System mit Durchgriff bis zum letzten Ästchen.

Wenn nun – als Beispiel – ein Tankstellenpächter zwei illegale Geräte aufstellt, löst er einen Gewerbeschein für 2 „Geschicklichkeitsgeräte“ … und ist somit „ordentlicher“ Gewerbetreibender mit Stimme in der Bundeskammer. Da es tausende illegale Standorte gibt, gibt es „plötzlich“ tausende „kleine“ Automatenaufsteller … was allerdings eine Fata Morgana ist. Diese „tausenden kleinen Gewerbetreibenden“ sind Teil des Netzwerkes des „kriminellen Gesamtkunstwerkes illegales Glücksspiel“. Diese „Kleinen“ erhalten sogar schriftliche Bestätigungen der Großen, „Gutachten“, natürlich unrichtig, Bestätigungen, dass ALLE Anwaltskosten bezahlt werden (mit der Einschränkung, dass sich der kleine Aufsteller an die Gesetze halten muss). Diese „Kleinen“ sind dann organisiert in der Bundeskammer, sprechen „offiziell“ vor, sind auch in Verbänden organisiert und drohen mit dem Verlust „von Arbeitsplätzen“.

Alles Chimäre

Die „Befehls- und Inkasso-Kette“ geht von weniger als ZEHN „Capos“ aus! (Alle sind den Behörden durch Anzeigen namentlich bekannt).

Diese „Kleinen“ haben vor längerer Zeit die „Politik“ entdeckt: Ehrliche Politiker, welche meinen, zu helfen, werden ohne ihr Wissen instrumentalisiert, um gegen das Gesetz mit dem VERBOT der Illegalen und der Konzentration auf überprüfbare HALLEN und Anschluss an das Bundesrechenzentrum zu mobilisieren. Die „Einzelaufstellung“ ist NICHT kontrollierbar, soll aber .z.B. in Oberösterreich doch genehmigt werden.

Die Strategie der „Illegalen“ ist einfach: Das Gesetz muss weg – ein TOTALES Verbot – wie in Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Burgenland, wäre VIEL besser und BILLIGER … dann wird weiter illegal gespielt, OHNE Kontrolle, OHNE Steuerleistung, OHNE lästiges Anbinden an das Bundesrechenzentrum.

Richtig ist: Das Gesetz hilft den „Großen“ – wer immer das ist. (Siehe dazu die Darstellung Eigentümerstrukturen auf Spieler-Info.at).

Aber: Leider gibt es Branchen, wo NUR die Großen kontrolliert werden können, auch, weil die Auflagen vom Staat so hoch sind.

Allerdings: „Ehrliche“ kleine Anbieter können sich „zusammenschließen“ oder kooperieren“ … und würden dann auch locker die Auflagen erfüllen … nur, das wollen die illegalen Anbieter NICHT! Zu den gleichen Schlüssen sind übrigens auch die GRÜNEN – als Regierungspartei in Oberösterreich – gekommen.

Geregelter Markt schützt Spieler effektiver als totales Verbot

Ein totales Verbot gibt es beispielsweise in China oder in Thailand, auch in Indonesien, wo bei Todesstrafe illegales Glücksspiel verboten ist. Trotzdem: In Bangkok, Shanghai, Peking, Kuala Lumpur finden Sie „jede Menge“ illegaler Glückspielhallen. Vor vielen Jahren gab es in Wien das „Stoß-Spiel“ … mit Erpressung der Spieler, Wucherkrediten usw. – ein geregelter Markt ist alleweil besser.

KEINE Sucht – weder Alkohol, noch Medikamente, noch Kauf-, noch Mager-, noch Rauschgiftsucht lässt sich durch totales Verbot eindämmen. LEIDER.

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