Österreich dürfe strafrechtlich gegen Online-Wettfirmen vorgehen, sagt der Generalanwalt am EuGH. Das Gericht folgt den Empfehlungen der Generalanwälte in der Mehrzahl der Fälle.
[[image1]]Luxemburg/Go. Die auch in Österreich tätige Internet-Glücksspielfirma Bet-at-Home erhielt am Donnerstag schlechte Nachrichten aus Luxemburg. Denn nach Ansicht des Generalanwaltes Yves Bot am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) darf die Republik Österreich ein Strafverfahren gegen Bet-at-Home wegen Verdachts des illegalen Glücksspiels einleiten. Die acht Generalanwälte bereiten Entscheidungen des EuGH inhaltlich vor; das Gericht folgt ihren Empfehlungen in der Mehrzahl der Fälle.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat den EuGH Ende August 2009 im Zug ihrer Ermittlungen gegen Bet-at-Home um die Vorabentscheidung der Frage ersucht, ob das Glücksspielmonopol mit der EU-Freiheit zur Erbringung von Dienstleistungen vereinbar ist. Das Glücksspielgesetz sieht vor, dass die Inhaber von Lizenzen für Internet-Lotterien eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland sein müssen. Bet-at-Home organisiert seine Glücksspiele von Malta aus: ein klarer Verstoß gegen das Gesetz.
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