Innerhalb weniger Tage ging eine geballte Ladung von Spielsucht-Informationen auf die Öffentlichkeit nieder. Begonnen hat es mit der Veröffentlichung der „Österreichischen Studie zur Prävention der Glücksspielsucht“. Gefolgt von einer Tagung in Oberösterreich und zum Abschluss in Kärnten.
[[image1]]Der Eindruck vieler Teilnehmer: Viele Details wurden da genannt, Erfahrungen präsentiert, Schlussfolgerungen gezogen. Trotzdem blieben viele Sektoren unbehandelt und damit Fragen offen. Die Zielrichtung war zu offenkundig: Gelenkte Kritik und das vor allem am Automatenspiel, allerdings nur, wenn dieses nicht in Casinos und nicht von privaten Unternehmen betrieben wird. Spätestens in diesem Zusammenhang wurde zu offenkundig, dass man sich gegenüber dem „Fördergeber“ der Studie, den Österreichischen Lotterien, erkenntlich zeigen wollte. Kein Wunder daher auch, dass man verlangte, die Sportwetten künftighin auch unter die Obhut des Glückspiels zu nehmen. Summa summarum erinnert wird man an ein literarisches Sprichwort, das den wohl kürzesten und treffendsten Kommentar abgibt: „Man merkt die Absicht und ist verstimmt“
Die Mängel zeigen sich vor allem, wenn man jene Punkte auflistet, die nicht oder gar nicht zur Sprache kamen.
Fünf offene Punkte
So etwa registriert man in der Schweiz eine nicht unbeträchtliche Lotteriesucht. In Österreich wird diese aber einfach unter den Tisch gekehrt, als nicht relevant bezeichnet, wiewohl die Lotterie, den mit Abstand stärkste Spielfrequenz aufweist.
Der Kauf von Brief- und Rubbellosen wird von Postämtern bis zu Trafiken angeboten, ja man konstatiert sogar eine Art Rubbelsucht, dagegen aber Maßnahmen zu fordern, das wird ausgelassen und übersehen.
Die Gefährdung der Jugend wird zwar als Problem erkannt, warum man aber nichts dagegen unternimmt, indem z.B. beim Besuch von Casinos und Glückspiel-Spielsalons das Eintrittsalter auf 21 erhöht wird, bleibt unbeantwortet.
Während etwa in Deutschland die Glückspielwerbung Beschränkungen erfährt, wird in Österreich munter fürs Glückspiel vor allem im Fernsehen geworben. Das beginnt in der Früh mit dem Hinweis auf den aktuellen Jackpot und endet abends vor dem Einschlafen mit dem Euromillionen-Spiel. Dass die Werbung (und da sind Casinos Austria und die Österreichischen Lotterien federführend) zum Spiel animieren, übergeht man geflissentlich.
Komplett negiert bzw. übersehen wurde der Bereich des Kartenspiels
Zu erwartende Nachjustierungen
Das was seitens der Suchtberatungsstelle der Stadt Klagenfurt gefordert wurde, könnte in dem einen oder anderen Punkt – und zwar jetzt noch im Zuge der Neuregelung des Automatenspiels in den Erlaubnis-Bundesländern – realisiert werden, heißt es von politischer Seite. Nämlich, kein kostenloser Ausschank von Alkohol, keine Gewährung von Krediten, kein 24-Stunden-Betrieb, soll heißen limitierte Öffnungszeiten und begrenzte Höhe des Spieleinsatzes.
Unüberhörbar war, dass man sich mehr Geld vor allem für die Suchtgiftberatung und vor allem für die Therapie der Spielsüchtigen wünschen würde. Erfahrungen zeigen, dass etwa ein Drittel der Spielsüchtigen geheilt werden können, bei einem weiteren Drittel eine Besserung erzielt wird und das letzte Drittel leider nicht heilbar ist…
Eine Regelung für das Glückspiel im Internet soll noch kommen
Der für das Glückspiel im Finanzministerium zuständige Min.Rat Kurt Parzer ließ mit drei Statements durchaus aufhorchen. Erstens, dass die alte Regierung die Konzessionsvergabe noch 2011 über die Bühne bringen wollte, es aber von der neuen (umgebildeten) Regierung dazu noch keine Äußerung gibt. Zweitens, dass die Festlegung der einzelnen Casino-Standorte offen ist. Soll heißen, dass vor allem die Adressen im Kleinen Walsertal und in Badgastein, auch wenn die betroffenen Länder dafür noch kämpfen, umstritten sind, wofür es vor allem handfeste finanzielle Gründe gibt. An beiden Standorten werden schon seit Jahren tiefrote Zahlen geschrieben. Drittens ist das Spiel im Internet derzeit der von der Kontrolle so gut wie nicht erfasste Glückspielbereich, wiewohl hier die größten Zuwachsraten und damit Gefährdungspotentiale zu verzeichnen sind. Hier gibt es auch die geringsten Möglichkeiten, zu Spielsüchtigen einen Zugang zu finden. Allerdings, wenn auch auf EU-Ebene diesbezüglich noch nichts weitergeht, im Finanzministerium in Wien will man noch in dieser Legislaturperiode ein erstes Gesetz zwecks Kontrolle und Einschränkung beschließen lassen.
Insgesamt wird es übrigens spätestens ab 2014/2015, wenn die Übergangsfristen vom alten zum neuen Glückspielgesetz abgelaufen sind, neben den Automaten in den wahrscheinlich 15 Spielbanken, den VLTs (wie sie derzeit nur in den WinWin-Shops von Casinos Austria und den Österreichischen Lotterien aufgestellt werden dürfen) noch zusätzlich 8.352 Glückspielautomaten in den sechs Zulassungs-Ländern geben. Mit der ersten Ausschreibung (in Oberösterreich ist das Gesetz bereits fertig, im Burgenland die Begutachtung abgeschlossen) ist freilich erst zu rechnen, wenn der Bund die 15 – plus eventuell eine Poker-Konzession – ausschreibt.