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Unterlassungssünde mit weitreichenden Folgen

Die Republik Österreich beging 1980 eine Unterlassungssünde mit weitreichenden Folgen:

Als einziges Land der Welt gibt es zum Gesetz über das „kleine Glücksspiel“ keine bundesweiten durchgreifenden Rahmen- bzw. technischen Bedingungen. Es ist auf die damals im Einsatz stehenden mechanischen Geldspielgeräte zugeschnitten und berücksichtigt nicht den technischen Fortschritt der letzten 30 Jahre. In den europäischen Ländern, in denen das „kleine Glücksspiel“ erlaubt ist, z.B. der BRD, England, Spanien wurden bereits strenge technische Beschränkungen und Durchführungsbestimmungen erlassen. Diese zwingend ordnungspolitisch notwendigen Gesetze wurden in Österreich im Jahre 1980 schlicht vergessen bzw. den Bundesländern im Rahmen deren Veranstaltungsgesetzgebung überlassen.

8.000 illegale Geräte am Markt

Außer in Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten sind in allen österreichischen Bundesländern Geldspielgeräte unter dem Gesetz des „Kleinen Glücksspiel“ nicht erlaubt. In den Bundesländern Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg werden zumeist trickreich Geschicklichkeitsautomaten aufgestellt und von den Behörden genehmigt, welche aber in der Realität Hazard-Geldspielgeräte sind. Die Zahl der aufgestellten Geräte steigt in diesen Bundesländern stärker als in jenen Bundesländern, wo das „Kleine Glücksspiel“ legal ist. Der Spieleinsatz bei Automaten im Bereich des „Kleinen Glücksspiel“ lag 2008 bei 4,21 Milliarden Euro. Insgesamt stehen 2008 in Österreich etwa 15.700 Geräte, mehr als die Hälfte davon in Bundesländern, in denen das „Kleine Glücksspiel“ eigentlich verboten ist. Alleine in Oberösterreich stehen mehr als 5.000 dieser angeblichen Geschicklichkeitsautomaten. Insgesamt sind fast 8000 Geräte illegal, ohne Spielerschutzkontrolle, ohne technische Kontrolle, ohne fiskalische Kontrolle.

Höherer Spielerschutz durch Novellierung des Glücksspielgesetzes

In den nächsten Jahren rechnen Marktforscher mit einer geringeren Nachfrage nach dem Automatenspiel, vor allem zugunsten Online-Gaming und Online-Wetten, was in einer Reduktion der Spielautomaten münden wird, wenn unrentable Standorte von Betreibern aufgelassen werden. Stark abhängig ist diese Marktentwicklung natürlich von den kommenden Maßnahmen zur Marktregulierung. Eine weitere Liberalisierung in anderen Bundesländern mit gleichzeitig schärferen Kontrollmöglichkeiten, wie es etwa das Land Niederösterreich vorzeigt, ist wünschenswert. Das würde nicht nur den Spielerschutz erhöhen, sondern sich auch direkt im Automatenangebot im betreffenden Bundesland niederschlagen.

Die Novellierung des Glücksspielgesetzes trägt dazu bei, die bestehende Situation zu heilen. Der derzeit vorliegende Entwurf ist noch nicht endgültig und bedarf einer Schärfung. Darum kämpft natürlich auch die Lobby der illegalen Anbieter und Interessen des Monopols. Eine Novellierung hat auf lange Sicht mustergültig, modern, zukunftsweisend zu sein und muss echtem Spielerschutz und fiskalischer Kontrolle gewährleisten. Wichtig sind klare Regeln zum Schutze der Spieler, für den Kampf gegen Kriminalität, zur Kontrolle der Spielabläufe und zur fiskalischen Kontrolle sowie die Möglichkeit, dass die Behörden bei Verstößen rigoros durchgreifen können. (Siehe negative Beispiele in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Burgenland und als positives Beispiel Niederösterreich.)

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