Im Hinterzimmer des Wettbüros in der Josefstraße findet sich links und rechts neben drei Mainstreet und zwei ACT Glücksspielautomaten neuester Bauart eine schwarze Wand.
[[image1]]Erst bei genauer Betrachtung stellt sich diese schwarze Wand als die Rückseite anderer Glücksspielautomaten dar. Einen weißen Klebestreifen an der Seite eines dieser ‚verkehrten‘ Automaten ziert der Bundesadler und der Vermerk „AMTLICH BESCHLAGNAHMT!“. Die beschlagnahmten Automaten stehen noch im Raum und schon sind neue Glücksspielautomaten zur Verfügung und werden fleißig von Kunden bespielt. Werden die beschlagnahmten Geräte erst abgeholt, wenn kein Gerät mehr in den Raum passt?
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