Wien (OTS) – Rechtsfall: Im August dieses Jahres wurde der Fall des Schweizer Casino-Besuchers, Behar Merlaku, im Casino Bregenz erstmals öffentlich. Während er am 26. März dieses Jahres an einem Glücksspielautomaten spielte, wurde an diesem Automaten nachweislich ein Jackpot ausgelöst und die Gewinnsumme von rund Euro 43.000.000,00 angezeigt. Die Reaktion der Casinos Austria AG: „Sie haben nichts gewonnen – Software-Fehler“ und ein Casino-Verbot, weil er sich gegen die Vorgangsweise beschwert hat.
[[image1]]Von der Casinos Austria AG wird seither nicht nur eine Auszahlung verweigert, sondern gab es auch von Anfang an keine Zweifel daran, dass die Casinos Austria AG kein Interesse daran hatte, den Vorfall ordnungsgemäß untersuchen zu lassen. Für eine unabhängige Kontrolle eines Lizenznehmers in einem derartigen Fall fühlt sich in Österreich trotz Vergabe der Lizenzen durch den Staat offensichtlich niemand zuständig. In der Schweiz oder auch zahlreichen anderen Rechtsordnungen wäre ein derartiges Vorgehen einer Spielbank beispielsweise undenkbar, in Österreich ist es leider Realität. Im September wurde daher beim Landesgericht Feldkirch eine Klage gegen die Casinos Austria AG eingereicht. Die Casinos Austria AG hat mittlerweile durch ihre Anwälte eine Klagebeantwortung erstattet und darin dem Automaten-Hersteller den Streit verkündet. Die erste Gerichtsverhandlung wurde vom Landesgericht Feldkirch für 10.01.2012 anberaumt.