Köln-Bonn. Aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergibt sich, dass es sich beim Pokern übers Internet um ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel handelt.
Im vorliegenden Fall bot ein Wettunternehmen mit Sitz in Gibraltar auf einer Webseite neben Sportwetten und Roulette auch Poker in deutscher Sprache an. Es verfügte lediglich über eine Genehmigung, die in Gibraltar erteilt worden war. Im Folgenden ging ein staatlicher Anbieter gegen diesen privaten Online-Anbieter vor und verklagte ihn auf Unterlassung. Doch dieser wehrte sich.