Wie ein Sprecher der Behörden im Burgenland gegenüber Spieler-Info.at bestätigt, sind gegen die Betreiber – das sind sowohl Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, aber auch Vermieter, teilweise Mitarbeiter von Standorten mit illegalem Glücksspiel – Strafverfahren anhängig.
Es haften nicht nur die Firmen, sondern auch die Personen.
Die Verwaltungsstrafen können im Einzelfall bis zu 22.000 Euro (pro Gerät) betragen, bei „fortgesetzten“ Straftaten – also defacto mit der Inbetriebnahme eines illegalen Geldspielautomaten jedes Mal die gleiche Strafe bzw. Höchststrafe (ersatzweise Haft). Natürlich werden die Geräte von den Behörden beschlagnahmt.
Zusätzlich gibt es zumeist Strafverfahren und bedeutende Steuernachzahlungen.
In besonders schweren, andauernden Fällen wird auch Strafanzeige wegen „illegalem Glücksspiel“ bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingebracht.
Es lohnt sich NICHT, illegales Glücksspiel zu betreiben.
Anmerkung von Spieler-Info.at:
Wegen fortgesetzter Straftaten ist die Anwaltskanzlei von Spieler-Info.at beauftragt, Nachtragsanzeigen einzubringen, die nach § 56a GSpG. einen Antrag auf Betriebsschliessung beinhalten.
Nachtragsanzeige im Burgenland (BH Oberwart)…