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Endlich soll es so wie im Gesetz vorgesehen auch Betriebsschließungen bei Wiederholungstätern geben!

Kommentar der Redaktion Spieler-Info.at

Endlich soll es so wie im Gesetz vorgesehen auch Betriebsschließungen bei Wiederholungstätern geben! Denn: Die Beschlagnahme von Automaten ist gemäß §§ 52,53 GSpG bereits bei Verdacht auf (fortgesetzte) Beteiligung an illegalen Ausspielungen möglich; bei begründeter Fortsetzungsgefahr besteht die gesetzliche Möglichkeit der Betriebsschließung nach § 56a GSpG.

Spieler-Info.at hat daher die Kanzlei Dr. Dieter Böhmdorfer beauftragt, bei den zuständigen Behörden Betriebsschließungen zu beantragen.

Hunderte illegale Standorte, etwa im Burgenland, in NÖ und anderen Bundesländern werden nun wegen „fortgesetzten Straftaten“ zum zweiten Male angezeigt.

Jetzt wird es ernst. So die Aussage von SOKO-Chef Wilfried Lehner im Standard: Oft dauere es nicht lange, bis beschlagnahmte Geräte durch neue ersetzt würden. „Für ein paar tausend Euro bekommt man ein neues, dieser Verlust ist bald verschmerzt“. Daher will die Finanzpolizei bei Wiederholung künftig auch Betriebsschließungen beantragen, kündigt Lehner im Standard an.

Illegales Glücksspiel rechnet sich für die Betreiber leider immer noch, sagt der Chef der Finanzpolizei, Wilfried Lehner. Paradoxerweise profitiert davon auch der Staat. Lehner drängt nun auf höhere Verwaltungsstrafen.

Jetzt wird es ernst. So die Aussage von SOKO-Chef Wilfried Lehner im Standard: Oft dauere es nicht lange, bis beschlagnahmte Geräte durch neue ersetzt würden. „Für ein paar tausend Euro bekommt man ein neues, dieser Verlust ist bald verschmerzt“. Daher will die Finanzpolizei bei Wiederholung künftig auch Betriebsschließungen beantragen, kündigt Lehner im Standard an.

Wien – An Arbeit mangelt es Wilfried Lehner und seinen Mitarbeitern nicht. 1640 illegale Glücksspielautomaten hat die Finanzpolizei seit Ende 2010, also seit Inkrafttreten des neuen Glücksspielgesetzes, aus dem Verkehr gezogen. Nur in „raren Ausnahmefällen“ hätten die Betreiber mit Beschwerden vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat recht bekommen, sagt der Leiter der Abteilung im Standard-Gespräch.

Dennoch zieht Lehner auch eine ernüchternde Bilanz: „Wir haben noch immer das Problem, dass es zu lukrativ ist, illegale Automaten zu betreiben.“ Theoretisch können zwar Strafen bis zu 22.000 Euro verhängt werden, wenn man Spielautomaten betreibt, ohne dafür eine Lizenz zu haben.“

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