Die Untersagung einer Hausverlosung via Internet durch das Verwaltungsgericht Potsdam ist nun bestätigt. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin stufte die Online-Hausverlosung als erlaubnispflichtiges Glückspiel ein, welches rechtswidrig und damit strafbar ist.
Das Angebot klingt verlockend: eine Villa in Michendorf (Potsdam-Mittelmark) für 59 Euro. Damit warb der inzwischen in Österreich ansässige Antragstelle, der die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichtes Potsdam beantragt hatte.