Ab 1.7.2013 gilt Online-Echtzeitkontrolle für alle Geldspielgeräte Österreichs durch das BMF! Den illegalen Anbietern KEINE Chance: Wer diese aktuelle Verordnung des BMF liest, weiß wie kompliziert, schwierig und aufwendig in Hinkunft der Betrieb von legalen Geldspielgräten abläuft. Der Spieler kann sich maximalen Schutzes und absolut korrekter Abwicklung jedes Automatenspieles erfreuen.
Die Glücksspielautomatenverordnung bringt mehr Spielerschutz durch neue strengste, vor allem technische Regelungen für Glücksspielautomaten.
Geregelt werden die bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten im Sinne des § 5 GSpG, deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten der Bewilligungsinhaber, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Die Anbindung der Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum wird laut Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen in Kürze Gesetz werden. Zunächst musste die Verordnung noch bei der EU-Kommission angemeldet werden, die aber keinerlei Einwände erhoben hat.
Der Zeitpunkt der verpflichtenden elektronischen Anbindung aller Glücksspielautomaten ist für Inhaber aufrechter Bewilligungen für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten mit 1.7.2013 festgelegt.
Anzeige von spielerschutzbezogenen Informationen
Glücksspielautomaten in Automatensalons dürfen bei Erreichen der maximalen gesetzlich erlaubten Spieldauer eines Spielteilnehmers nach Ablauf des aktuell laufenden Spiels kein weiteres Spiel zulassen (Abkühlungsphase) und müssen das aktuelle Guthaben des Spielers auszahlen. Die Abkühlungsphase muss mindestens fünf Minuten andauern.
Die aufgezeichnete Spieldauer darf erst dann auf Null zurückgesetzt werden, wenn für die Dauer der gesetzlich geregelten Abkühlungsphase kein Spiel durchgeführt wurde. Glücksspielautomaten dürfen während der Dauer der Abkühlungsphase nur spielerschutzbezogene Informationen anzeigen.