Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeijuristen Winkler rechtswidrige Urteile vor. Tatsächlich liest sich sein 16 Seiten langer Glücksspiel-Bescheid als diffizile Wertung des Streitgegenstandes.
Dem SF liegt der Suspendierungsbescheid vor, in dem Winkler lediglich ein konkreter Tatvorwurf gemacht wird. Winkler hob darin die Beschlagnahmung von drei in einem Lokal an der Münchner Bundesstraße beschlagnahmten Spielautomaten auf.