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Bürgermeister und Polizeidirektionen sind gefordert: Illegale Geldspielautomaten in den Landeshauptstädten Linz, Salzburg, Innsbruck und Eisenstadt

Illegale Geldspielautomaten in den Landeshauptstädten Linz, Salzburg, Innsbruck und EisenstadtSpieler-Info informierte im Zuge einer Welle von Nachtragsanzeigen die Bürgermeister über das illegale Automatenglücksspiel und ersuchte um Unterstützung. Bisher erfolgten keine Beschlagnahmen, obwohl die Verfahren bereits seit bis zu einem halben Jahr laufen. Täglich sind tausende Spieler gefährdet. Dringliches Einschreiten der Behörden ist gefordert!


Aus gegebenem Anlass informierte Rechtsanwalt Dr. Dieter Böhmdorfer die Bürgermeister und zuständigen Behörden namens Spieler-Info.at mit einem eindringlichen Schreiben über die unhaltbaren Zustände in den Landeshauptstädten in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und dem Burgenland.

Im Interesse des Spielerschutzes ist die Mithilfe der jeweiligen Stadt und des Bürgermeisters zur Herstellung des Rechtsstaates erforderlich. Diese wurden um Überprüfung und Aufklärung der vorliegenden Verdachtsmomente und um Unterstützung im Kampf gegen das organisierte illegale Automatenglücksspiel  ersucht.

Eisenstadt

Bürgermeister Mag. Thomas Steiner, EisenstadtBürgermeister Mag. Thomas Steiner hat sich damit zu befassen, dass in der Freistadt Eisenstadt trotz Anzeigen vom 27.9.2011 immer noch an insgesamt 4 Spielstätten illegales Automatenglücksspiel betrieben wird, die aufgrund vorliegender fundierter Verdachtsmomente bei der zuständigen Bundespolizeidirektion Eisenstadt und dem Magistrat Eisenstadt angezeigt wurden. Behördliche Maßnahmen (wie etwa die gesetzlich mögliche Beschlagnahme der Automaten) sind für den Außenstehenden nach nunmehr sieben Monaten großteils nicht oder noch nicht ersichtlich und an den gegenständlichen Automaten in der Freistadt Eisenstadt ist überwiegend auch derzeit noch eine weitere Bespielung dieser Geräte möglich. Alle Informationen liegen der zuständigen Behörde (Bundespolizeidirektion Eisenstadt und Magistrat Eisenstadt)Illegales Automatenglücksspiel an 4 Spielstätten vor.

Informationen zu den Standorten mutmaßlich illegalen Automatenglücksspiels in der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt finden Sie auch auf Spieler-Info.at

 

 

 

 

Linz

 Bürgermeister Dr. Franz  Dobusch, LinzBürgermeister Dr. Franz  Dobusch darf sich in der Landeshauptstadt Linz mit insgesamt 53 Spielstätten, an denen illegales Automatenglücksspiel betrieben wird, auseinaIllegales Automatenglücksspiel an 53 Spielstättennder setzen. Diese wurden bereits am 5.10.2011 und am 2.11.2011 den Behörden angezeigt.

 

 

 

 

 

Salzburg

Bürgermeister Dr. Heinz Schaden, SalzburgBürgermeister Dr. Heinz Schaden wurde informiert, dass in der Landeshauptstadt Salzburg an insgesamt 32 Spielstätten illegales Automatenglücksspiel betrieben wird und auIllegales Automatenglücksspiel an 32 Spielstättenfgrund uns vorliegender fundierter Verdachtsmomente diese bei der zuständigen Bundespolizeidirektion Salzburg am 20.12.2011  angezeigt wurden. Maßnahmen sind ausständig.

 

 

 

 

Innsbruck

Bürgermeisterin Mag.ª Christine Oppitz-Plörer, InnsbruckBürgermeisterin Mag.ª Christine Oppitz-Plörer sieht sich in der Landeshauptstadt Innsbruck mit insgesamt 25 Spielstätten konfrontiert, an denen illegales Automatenglücksspiel Illegales Automatenglücksspiel an 25 Spielstättenbetrieben wird und die aufgrund uns vorliegender fundierter Verdachtsmomente bei der zuständigen Bundespolizeidirektion Innsbruck mit Anzeigen vom 30.12.2011 angezeigt wurden. Alle verdachtserhärtenden Unterlagen liegen der zuständigen Behörde (Bundespolizeidirektion Innsbruck) vor.

 

 

 

Anregungen

Konkret wurden den Behörden folgende Anregungen seitens Spieler-Info.at nahe gebracht:

1. die Behörde möge jeweils durch Einschreiten vor Ort feststellen,

* welche natürlichen und juristischen Personen neben den in den einzelnen Berichten genannten Herstellern der Automaten und neben den in den einzelnen Berichten angeführten Betreibern der einzelnen Standorte (soweit sie eruiert werden konnten) in die Veranstaltung, Organisation und Zugänglichmachung illegalen Glücksspiels an den einzelnen Standorten involviert und daran beteiligt sind,

* oder welche natürlichen und juristischen Personen als Verfügungsberechtigte über die einzelnen Aufstellungsorte das Aufstellen oder Betreiben verbotener Glücksspielautomaten (Geldspielapparate) dulden

* oder welche natürlichen und juristischen Personen anderen (natürlichen und juristischen) Personen verbotene Glücksspielautomaten (Geldspielapparate) zur Aufstellung oder zum Betrieb im Land Burgenland überlassen,

2. Verwaltungsstrafverfahren gegen sämtliche an den verbotenen Ausspielungen beteiligten natürlichen Personen und die gem § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenen Personen wegen Verstoßes gegen

* § 52 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 4 GSpG (fehlende Genehmigung),
* § 52 Abs 1 Z 4 hier iVm § 5 Abs 4 lit b Z 1 GSpG (kein Identifikationssystem)
* § 52 Abs 1 Z 1 GSpG (Veranstaltung, Organisation, Zugänglichmachung, Beteiligung) und
* allfällige weitere Verwaltungsstraftatbestände nach dem Glücksspielgesetz und nach dem Burgenländischen Veranstaltungsgesetz

einleiten und diese Personen bestrafen und

3. die verbotenen Veranstaltungen

* gemäß § 20 Abs 1 Z 3 Burgenländisches Veranstaltungsgesetz beenden,
* sämtliche Glücksspielautomaten gemäß § 21 Abs 1 Burgenländisches Veranstaltungsgesetz samt ihrem Inhalt auf Kosten und Gefahr des Betreibers ohne vorausgehendes Verfahren entfernen,
* sämtliche Glücksspielautomaten gemäß §§ 53f GSpG, in eventu gemäß § 21 Abs 2 und 3 Burgenländisches Veranstaltungsgesetz samt ihrem Inhalt beschlagnahmen und einziehen,
* sämtliche Glücksspielautomaten (Geldspielapparate) gemäß § 17 VStG iVm § 25 Abs 4 Burgenländisches Veranstaltungsgesetz samt ihrem Inhalt für verfallen erklären
* und die Schließung der Betriebe gemäß § 56a GSpG verfügen und

4. die gegenständliche Anzeige an die Standortgemeinden des illegalen Glücksspiels zur Überprüfung, ob auch Verwaltungsstrafverfahren nach dem Burgenländischen Lustbarkeitsabgabegesetz 1969 einzuleiten sind, weiterleiten.

 

 

Titelbild: Uwe Steinbrich/www.pixelio.de

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