Der OGH entschied, dass Lotterien Vertrag mit Trafikantin rasch kündigen konnten.
Wien/Aich. Wer den Jugendschutz nicht ernst nimmt, kann seinen Vertrag mit Glücksspielbetreibern rasch verlieren. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH). Eine Trafikantin blitzte bei den Höchstrichtern ab: Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass die Österreichischen Lotterien bzw. die Sportwetten GmbH „aus wichtigem Grund“ den Vertrag mit ihr innerhalb einer Woche kündigten.
Anmerkung der Redaktion:
Das könnte auch für Sportwetten oder Card Casino Anbieter gelten, wenn sie zusätzlich zu den legalen Sportwetten illegale Geldspielgeräte betreiben.
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