Seit der Novellierung des Glücksspielgesetzes im Jahr 2010 wird darüber diskutiert, wie suchtgefährdete Personen am besten geschützt werden können. Die Zahl der Spielsüchtigen in Österreich steigt.
Die Glücksspielgesetz (GSpG)-Novelle 2010 enthält weit reichende Maßnahmen zum Spielerschutz. Österreich wird durch die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten und Video Lotterie-Terminals an das Bundesrechenzentrum im internationalen Vergleich eine führende Rolle bei der Kontrolle des Automatenglücksspiels und beim Spielerschutz einnehmen, verwies ÖVP-Finanzsprecher Abg. Dkfm. Dr. Günter Stummvoll auf einen Bericht der Finanzministerin, in dem über weitergehende technische und rechtliche Möglichkeiten beim Spielerschutz informiert wird, insbesondere über eine betreiberunabhängige österreichweite „Spielerkarte“.
Dabei muss sich der Spieler über eine Karte gegenüber dem System identifizieren. Die für die Funktionen einer Spielerkarte notwendigen Informationen können entweder lokal auf der Spielerkarte selbst oder zentral auf einem Server gespeichert werden.
Spielerkarten dienen dem Spielerschutz
Betreiberunabhängige Spielerkarten dienen dem Spielerschutz. Sie geben dem Spieler Informationen zum eigenen Spielverhalten. Außerdem ist eine Begrenzung von Spieldauer oder Einzahlungen bzw. auch ein Ausschluss vom Spiel durch den Spieler selbst möglich. Zwangsmaßnahmen oder Fremdbegrenzungen werfen hingegen zahlreiche ungelöste Fragen auf. Nicht zuletzt können damit auch Daten für statistische Zwecke erhoben werden, etwa zur Ableitung weiterer Spielerschutzmaßnahmen. Dabei muss der Datenschutz beachtet werden.
Zur Beurteilung des Nutzens und der Effektivität einer Spielerkarte liegen wissenschaftlich fundierte Ergebnisse aus Nova Scotia (Kanada) vor. Die dort durchgeführten Feldversuche sowie Erfahrungen aus Norwegen zeigen, dass Spielerkarten ein geeignetes ergänzendes Instrument zum Spielerschutz darstellen können. So hat der Großteil der Instrumente hauptsächlich präventiven Charakter für Spieler mit unauffälligem Spielverhalten oder moderatem Risiko. Der Ausschluss vom Spiel (Selbst- oder Fremdsperre) hingegen hat ein höheres Wirkungspotenzial für Problemspieler oder pathologische Spieler.