Die burgenländische Landesregierung sucht Interessenten für die Erteilung von insgesamt drei Bewilligungen – eine zum Betrieb von Automatensalons sowie zwei für die Aufstellung von Glücksspielautomaten im Einzelbetrieb.
Die Bgld. Landesregierung beabsichtigt die Erteilung einer Bewilligung für das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten in Automatensalons im Bundesland Burgenland. Die Bewilligung für die Ausspielung mit Glücksspielautomaten wird für 110 Glücksspielautomaten erteilt.
Ebenso beabsichtigt die Bgld. Landesregierung die Erteilung von zwei Bewilligungen für das Aufstellen und den Betrieb von Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung im Bundesland Burgenland. Jede der beiden Bewilligungen für die Ausspielung mit Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung wird für jeweils 63 Glücksspielautomaten erteilt. Eine Einzelaufstellung ist nur in Betriebsräumlichkeiten einer Person mit aufrechter Gastgewerbeberechtigung bis zu einer Anzahl von maximal drei Glücksspielautomaten zulässig.
Lesen Sie mehr: Interessentensuche für die Erteilung von Bewilligungen von Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten