Das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 bringt deutlich höhere Strafen gegen das illegale Glücksspiel, von derzeit 22.000,- Euro soll das Höchststrafmaß auf 40.000,- Euro hinaufgesetzt werden, „um den Strafbemessungsgründen zu entsprechen“, wie es im Begutachtungsentwurf für das AbgÄG 2012 lautet. Geschlossene Betriebe sollen auch wirklich geschlossen bleiben.
Verdachtsfälle verbotener Ausspielungen müssen in Zukunft unverzüglich den Bezirksverwaltungsbehörden gemeldet werden – Glücksspielautomaten in Spielbanken sollen an das Bundesrechenzentrum (BRZ) angeschlossen werden.
Aus dem Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz geht im Bereich Glücksspiel hervor:
– Glücksspielautomaten in Spielbanken sollen an neue technische Aufsichtsmöglichkeiten angepasst
werden.
– Die Bestimmungen im Bereich der Arbeitnehmer der Konzessionäre sollen an das
Gleichbehandlungsgesetz angepasst werden.
– Die verpflichtende Verwendung von Spielanteilen der Österreichischen Staatsdruckerei für einzelne
Lotterien ohne Erwerbszweck soll entfallen.
– Bestehende Duldungs- und Mitwirkungspflichten sollen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit
und von Problemsituationen für Kontrollorgane konkretisiert werden.
– Die Hereinbringung von Barauslagen der Verwaltungsbehörden soll vereinfacht werden.
– Der verpflichtende Informationsaustausch seitens der Verwaltungsbehörden soll eine Erhöhung des
Informationsstandes der mit der Vollziehung betrauten Verwaltungsbehörden bewirken.
– Die Strafdrohung für verbotene Ausspielungen soll angepasst werden.
– Die Anpassungen im Bereich der Betriebsschließung dienen der Verwaltungsökonomie und dem Schließen von Rechtslücken.
APA-Meldungen zufolge, könnte es bei der Lizenzvergabe „Stadtpaket“ und „Landpaket“ zu zeitlichen Verzögerungen bis Anfang 2013 kommen, was aber im Staatssekretariat von Andreas Schieder dementiert wird.
Keinen genauen Zeitplan gibt es nach wie vor für die Vergabe der drei zusätzlichen Einzel-Spielbankkonzessionen in Wien und Niederösterreich.