In der aktuellen Ausgabe des ORF.report vom 10.7.2012 legt Richter Heinz Kail (VwGH) eindeutig klar: Aufgezeichnete Hunderennen sind Glücksspiel. Keine Sportwetten. Der Versuch des Arguments, das alle diese Wetten Sportwetten sind, ist gescheitert.
Der VwGh sagt eindeutig in seinem Entscheid: Wetten auf aufgezeichnete Ereignisse sind Glücksspiel. Der Instanzenweg ist damit für Österreich ausgeschöpft. Begründung: das Ergebnis solcher Wetten, die aus einer Unzahl aufgezeichneter Ereignisse willkürlich ausgewählt werden, ist zufällig und daher Glücksspiel.
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