Ein Oberösterreicher ist mit seiner Millionenklage gegen den Online-Glücksspielanbieter bet-at-home in zweiter Instanz erfolgreich gewesen.
Der Spieler hatte binnen weniger Monate mehr als eine Million Euro verzockt und verklagte daraufhin den Anbieter. Die Argumentation: bet-at-home verfüge in Österreich über keine gültige Lizenz für Online-Roulette nach dem Glücksspielgesetz (GSpG).
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