Der Bundestag hat am 25. Oktober eine Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer Spielerkarte in Spielhallen mit Unterhaltungsspielgeräten geschaffen. Im ersten Schritt wird eine personen-ungebundene Spielerkarte angestrebt.
Die Karte soll ähnlich wie ein Schlüssel funktionieren – ohne Karte ist der Betrieb des Glücksspiel-Gerätes nicht möglich.
Minderjährigen soll dadurch der Zugang deutlich erschwert bis unmöglich gemacht werden.
Weiters hat der Bundestag beschlossen, dass Spielhallen, in denen nur Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind, künftig keine Erlaubnis mehr brauchen.
Eingeführt wurde auch ein Unterrichtungsnachweis für die Automatenaufsteller, der belegt, dass der Betreiber die Rechtsvorschriften kennt, die für das Spielgewerbe notwendig sind.
Es dürfen nur solche Personen Spielgeräte aufstellen, die diesen Unterrichtungsnachweis besitzen. Die Kosten für den Unterrichtungsnachweis liegen voraussichtlich unter 150 Euro.
Darüber hinaus wird vom Aufsteller der Nachweis eines Sozialkonzepts verlangt, das darlegt, wie er und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen.