Eine anonyme von Spieler-Info.at durchgeführte Überprüfung bestätigte, dass diese dem neuesten Stand des Spielerschutzes entsprechen. OÖ, Burgenland und Kärnten werden das neue System in Kürze übernehmen. Das neue Zeitalter für nachhaltigen Spielerschutz, vollständige Kontrolle durch Direktanbindung an das Bundesrechenzentrum und gemütliches Ambiente, nicht nur zum Spielen, ist Gegenwart und Zukunft.
Nach bald zweijähriger Vorbereitungszeit auf technisch höchstem Niveau sind die ersten, dem neuen Glücksspielgesetz entsprechenden Admiral-Spielbetriebe in Niederösterreich in Betrieb gegangen:
• Flughafen Wien Check in 3
• Baden, Dammgasse 62
• Baden, Helenstraße 55
• Guntramsdorf, Triesterstraße 8
• Pottendorf, Hauptstraße 12
• Traiskirchen, Hauptplatz 17
• Wiener Neudorf, UCI Multiplex
Der interessierte Besucher wird gleich beim Eingang von den Mitarbeitern am Empfang herzlich, aber sachlich bestimmt in Empfang genommen: „Darf ich Sie um Ihre Spieler-Karte (sieht ähnlich einer Bankomat Karte aus) bitten?“ Hat der Besucher noch keine neue Spieler (Kunden-) Karte, muss er sich ausweisen und vorbereitete Formulare unterfertigen.
Das ist der lückenlose Beweis: Hier wird nur mit offenen Karten gespielt. Ein bisschen geht es zu wie bei der Anmeldung eines Mobiltelefons: Der Besucher muss seinen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Dieser wird kopiert. Gar nicht so kurze Geschäftsbedingungen müssen anerkennend unterfertigt werden (das ist man bereits von der Anerkennung von Nutzerbedingungen im Internet oder am Handy gewohnt …), ein persönlicher PIN-Code ist für die Karte zu wählen und dann einmal lächeln für die Kundenkartei und schon ist man mit Spielerkarte und Promotion-Gutschein ausgestattet.
Spielerkarte gewährleistet Spieler-Schutz!
Es besteht auch nach Erhalt der Spielerkarte keine Spielverpflichtung, man kann einen Kaffee trinken, einfach nur die hoffnungsgebenden Töne der Automaten hören und die „spannende Atmosphäre“ genießen oder aber im Wettsektor Sportübertragungen ansehen oder um kleine Beträge wetten.
In den separierten Raum mit den Geldspielgeräten kommt man nur mit dieser neuen gültigen Spielerkarte durch ein Drehkreuz. Die Spielerkarte benötigt man auch für die Inbetriebnahme eines Automaten bzw. somit auch für die Einlösung des Welcome-Gutscheines.
Wechselt man den Automaten, so muss die Spielerkarte aus dem Geräte entnommen und beim nächsten Automaten wieder eingesteckt werden. Einige Spieler befinden sich in der Abkühlphase und nutzen diese zu einem „fachmännischen“ Plausch über die Geheimnisse der Geldspielgeräte und Wetten. Hier ist nichts mehr von Hinterhof oder undurchsichtigen Gestalten zu sehen. Jeder Gast, der bereit ist, sich zu identifizieren, hat naturgemäß eine lockere Einstellung zu notwendigen Kontrollen, welche vor allem auch dem Schutz der Spieler vor hohen Verlusten dienen. Auch beim Hinausgehen aus dem Automatensektor wird nur die Spielerkarte des Kunden das Drehkreuz öffnen, so dass der Kunde nur mit seiner persönlichen Karte den Automatensektor verlassen kann.
Manipulation durch Anschluss an BRZ (Bundes-Rechen-Zentrum) ausgeschlossen
Jeder neue Besuch wird kontrolliert durch Vorlage der Spielerkarte und Identitätskontrolle in der Rezeption.
Mit Hilfe der Spielerkarte kann das Bundesrechenzentrum (anonymisiert) die Spielabläufe der Automaten, die Ruhe-Phasen, insbesondere auch die Automatenprogramme online kontrollieren, Manipulation ist defacto ausgeschlossen.
Gerade die Gefahr der Programmmanipulation und des unkontrollierten Spieles öffnet im illegalen Sektor Betrug am Spieler, dessen Ausplünderung mit Hilfe des Automaten, oft auch Geldwäsche Tür und Tor.
Das neue Glücksspielgesetz reduziert das Angebot der Automaten radikal. Wichtig ist flankierend dazu die laufende Kontrolle der SOKO Glücksspiel der Finanzpolizei (BMF), um Spieler vor illegalen Angeboten zu schützen und das Automatenspiel in geordnete, staatlich kontrollierte Bahnen zu lenken. Mit der neuen Glücksspielnovelle und deren nun beginnender Umsetzung sind die Ziele der Reform des Glücksspielwesens umgesetzt. Im Laufe des Jahres 2013/14 werden auch die Bundesländer Oberösterreich, Burgenland und Kärnten das moderne Glücksspielgesetz umgesetzt haben.
Illegale Anbieter müssen weichen
Bezeichnend ist nach wie vor die hohe Dichte an illegalen Angeboten in den Verbotsländern Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Zwar werden von der Finanzpolizei (SOKO Glücksspiel) immer wieder teils massive Razzien durchgeführt, aber ein harter Kern von illegalen Anbietern kann sich immer noch nicht vom illegalen Spiel trennen. Auch damit wird es bald Schluss sein.
Ab 1.1.2013 kann die SOKO Glücksspiel leichter und ohne aufschiebende Wirkung bei Einsprüchen Betriebe schließen. Dies kann auch Tankstellenpächter betreffend, die hartnäckig illegale Geräte in einem der Tankstelle angeschlossenen Kaffeehaus in Betrieb haben.
Nachstehend finden Sie Testergebnisse der von Spieler-Info.at anonym getesteten Spielstätten:
Anmerkung der Redaktion Spieler-Info.at
Das neue Glücksspielgesetz wurde in den letzten Monaten scharf kritisiert. Dabei wurde auf eine der wichtigsten Errungenschaften dieser Novellierung „vergessen“: Der Spielerschutz ist wahrhaft umfassend und „mächtig“! Der technische Aufwand für die Umsetzung dieses weltweit einzigartigen Spielerschutzes ist gigantisch: Die Anbindung aller Automatenspiele – in Echtzeit – an das Bundesrechenzentrum war und ist eine technische Herausforderung.
Die Techniker des Bundesrechenzentrums und jene der Novomatic-Gruppe haben hier hervorragendes Neuland beschritten und perfekte Resultate vorgelegt.
Der sehr hohe technische Aufwand für den Spielerschutz ist berechtigt und notwendig, schließt aber konsequenterweise technisch nicht am höchsten Stand arbeitende Anbieter vollkommen aus.
Über diese Hürde können weltweit nur sehr wenige Konzerne springen. Andererseits wird diese Spielerschutz-Technik mit Sicherheit ein weiteres großes Exportfeld der Novomatic-Gruppe.
Wer immer auch in Österreich in den Bundesländern Burgenland oder Kärnten, ev. auch Wien, eine Konzession erhält, an dieser Technik wird JEDER Bewerber gemessen. Dafür wird schon die Stabsstelle für Spielerschutz im BMF, Dr. Doris Kohl, und das im BMF angesiedelte Spezialisten-Team für Glücksspielkonzessionen, sorgen (müssen).