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Schleswig-Holstein: Innenministerium genehmigt Online Casinospiele ausschließlich für Schleswig-Holstein

Innenminister Andreas BreitnerDas Innenministerium hat am 19. Dezember die ersten zwölf Genehmigungen für die Veranstaltung und den Vertrieb von Online-Casinospielen erteilt. Die Genehmigungen gelten bis zum 18. Dezember 2018. In einem Schreiben weist das Innenministerium darauf hin, dass sich das Angebot öffentlichen Glücksspiels auf Schleswig-Holstein beschränkt.


Der Glücksspielanbieter darf nur Spieler zulassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein haben. Verstöße gegen das Glücksspielgesetz und gegen Regelungen der Genehmigung können im äußersten Fall zum Entzug der Lizenz führen.

Es gibt kein Ermessen

Weitere 18 Antragsteller bemühen sich derzeit um eine Genehmigung für Online-Casinospiele wie Poker und virtuelle Automaten. Innenminister Andreas Breitner sagte, Glücksspielanbieter hätten einen Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung vorlägen. „Es gibt kein Ermessen“, sagte der Minister.

Er bekräftigte die Absicht der Landesregierung, dem Glücksspielstaatsvertrag beizutreten. Gleichwohl müsse das geltende schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz umgesetzt werden, „obwohl auch ich diesen Sonderweg politisch für falsch halte“, so Breitner. Die Landesregierung müsse die Erblast ihrer Vorgängerin rechtlich korrekt abtragen. Das bedeute, dass Anträge weiterhin unverzüglich bearbeitet würden. Die den heute erteilten Genehmigungen zugrunde liegenden Antragsunterlagen seien mit größter Sorgfalt geprüft worden. Diese Prüfung sei jetzt abgeschlossen.

Die Unternehmen mussten anhand sehr umfangreicher Unterlagen ihre Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels nachweisen. Dazu gehören Konzepte zur sicheren Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug.

Selbstspielende Computerprogramme („bots“) verboten

Die Glücksspielanbieter und deren Zahlungsdienstleister unterliegen den Vorgaben des Geldwäschegesetzes. Zudem enthalten die Genehmigungen zahlreiche Vorgaben zum Spielerschutz. So sind bei Online-Pokerangeboten unter anderem selbstspielende Computerprogramme („bots“) verboten. Die Wahl des Pokertisches erfolgt automatisch durch einen Zufallsgenerator, um für einzelne Spieler nachteilige Verabredungen Dritter zu verhindern.

Bei Online-Casinoangeboten sind beispielsweise stündliche Realitätsprüfungen mit Spielunterbrechungen sowie Gewinn- und Verlustanzeigen Pflicht, ebenso wie die Anzeige des sich automatisch aktualisierenden Stands des Spielerkontos. Außerdem mussten die Unternehmen darstellen, wie sie die Sicherheit des Spielbetriebs, insbesondere auch die IT- und Datensicherheit gewährleisten wollen.

Folgende Unternehmen haben Genehmigungen für Online-Casinospiele erhalten:

• 888 Germany Ltd. (Gibraltar) mit der Marke „888 Poker“,
• bet-at-home Internet Limited (Malta),
• Hillside (Gibraltar) Limited (Gibraltar) mit der Marke “bet365”,
• Polco Ltd. (Malta) mit der Marke „betfair“,
• Electraworks Kiel Ltd. (Malta) mit der Marke „Bwin“,
• Cashpoint Malta Limited (Malta),
• Ladbrokes International PLC (Gibraltar),
• Personal Exchange International Limited (Malta) mit der Marke „mybet“,
• OnlineCasino Deutschland GmbH (Bautzen),
• REEL Germany Limited (Malta) mit der Marke „pokerstars“,
• Tipico Company Limited (Malta)
• Skill on Net Limited (Malta)
 

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