Reaktion von Franz Marchat zur Aussendung zum OTS von Spieler-Info.at: „Faktum ist, dass ich kein Tankstellenpächter bin, sondern Teilinhaber und Geschäftsführer der Hörhan & Marchat Tankstopp GmbH. Wir betrieben keine Glücksspielautomaten auf unseren Tankstellen.
Als Unternehmer der Steuern bezahlen muss, ist es nur logisch, dass ich Flächen auf meinem Grundstück vermiete. So, unter anderem 3 Großplakatflächen an eine bekannte Werbefirma, mehrere Kleinflächen an eine kleine Werbefirma aus der Region, sowie auch Flächen innerhalb des Geschäftsgebäudes an zwei verschiedene Firmen, die legal Spielautomaten betreiben. Mit allen Firmen gibt es Mietverträge seit mehreren Jahren. Die Einnahmen wurden natürlich auch ordnungsgemäß verbucht und versteuert. Die Finanz hat sich bisher auch nie daran gestoßen. Bis dato gab es weder eine Anzeige noch wurden die Geräte beschlagnahmt. Die Aussendung ist also unrichtig.“
Marchat weiter: „Der Zeitpunkt dieser Aussendung ist natürlich kein Zufall. Durch mein Engagement beim Team Stronach und unsere steigenden Umfragezahlen werden die politischen Mitbewerber natürlich nervös. Dass man aber meine Firma anpatzt und damit natürlich die Arbeitsplätze meiner Mitarbeiter gefährdet, geht eindeutig zu weit.“
Marchat kündigt Klage an
„In meinem Namen und im Namen der GesmbH werde ich eine Kreditschädigungsklage gegen den Verfasser der Aussendung einbringen, Ordentliche Gerichte sollen klären was Sache ist“, schloss Marchat.
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Kommentar der Redaktion Spieler-Info.at zur Aussendung von Franz Marchat:
Auf die illegalen Geldspielgeräte wurde die Redaktion Spieler-Info.at von einem Spieler aufmerksam gemacht. Das Aufzeigen von illegalen Geldspiel-Standorten hat KEINEN politischen Hintergrund.
Es gibt hier nur Täter und keine (politischen) „Märtyrer“.
Spieler-Info.at hat die illegalen Geldspielangebote dokumentiert, die Strafanzeige wird prompt von der RA Kanzlei Dr. Dieter Böhmdorfer eingereicht.
Das BMF – SOKO Glücksspiel – wurde informiert.
Gemäß Glücksspielgesetz ist auch die Bereitstellung (Vermietung) von Flächen genauso strafbar wie der Betrieb von illegalen Geldspielgeräten selbst.
Wir verweisen nochmals auf unseren Bericht: Bericht „Warnung – Das Betreiben illegalen Glücksspiels kann ihre Existenz ruinieren“.
Auch der Vermieter haftet gegenüber den Behörden, insbesondere gegenüber dem Finanzamt für ALLE Strafen und Abgaben aus dem Betrieb illegaler Geldspielgeräte.