Auch im Burgendland und in NÖ läuft derzeit die „Aktion scharf“ der SOKO Glücksspiel. Der Leiter der Stabsstelle Finanzpolizei im BMF, Wilfried Lehner, MLS, erklärt gegenüber der Redaktion Spieler-Info, dass die Einhaltung des Glücksspielgesetzes und der Spielerschutzbestimmungen weiterhin ganz oben auf der Agenda der Finanzpolizei stehen.
„Die Finanzpolizei wird österreichweit die Kontrolldichte zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels spürbar erhöhen und setzt dabei auf eine enge Kooperation mit der Polizei und den Verwaltungsstrafbehörden. Unbelehrbare Wiederholungstäter müssen künftig nicht nur mit Verwaltungsstrafen sondern auch mit Betriebsschließungen oder Teilbetriebsschließungen rechnen.
Behördliche Ermittlungen und Finanzstrafverfahren
Zudem werden die abgabenrechtlichen Prüfungen intensiviert. Auch Anbieter von illegalem Glücksspielen müssen Umsatzsteuer und Glücksspielabgabe entrichten und Grundaufzeichnungen über die getätigten Umsätze führen. Wer diese Aufzeichnungen nicht vorweisen kann, hat mit einer behördlichen Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Schätzungswege und einem Finanzstrafverfahren zu rechnen.“
Lehner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch der Wirt, der die Aufstellung von Glücksspielgeräten ermöglicht für die Abfuhr der fälligen Glücksspielabgabe in vollem Umfang haftet: „Hat sich der Unternehmer aber mit einer ausländischen Briefkastenfirma eingelassen, die ohne sein Wissen keine Abgaben entrichtet, so kann das eine fatale Überraschung werden.“
Besonders nachdenklich machen aber die Einzelschicksale, die aus den vielen Anzeigen, die bei den Dienststellen der Finanzpolizei eingehen, erkennbar sind. Oft wenden sich Familienangehörige von Spielsüchtigen an die Behörden, damit zumindest in der unmittelbaren Umgebung der Betroffenen die Glücksspielgeräte beseitigt werden. Diese Anzeigen werden natürlich vordringlich behandelt und unabhängig von Schwerpunktaktionen durchgeführt – so Lehner.
In Oberösterreich war es in der Nacht vom 23. auf den 24.2. soweit
Vier Teams der Finanzpolizei des Finanzamtes Gmunden-Vöcklabruck und des Finanzamtes Salzburg sowie 13 Polizeibeamte der Bezirkspolizeikommanden Vöcklabruck und Salzburg führten im Auftrag der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck sowie der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung in einer konzertierten Aktion zeitgleich in mehreren Glücksspiel betreibenden Lokalen in beiden Bezirken Glücksspielkontrollen durch.
Nach mehrstündiger Einsatzdauer konnte teilweise wiederholt illegales Glücksspiel sowie eine Vielzahl von Verstößen gegen das Glücksspielgesetz und steuerrechtliche Bestimmungen festgestellt und dokumentiert werden.
Beschlagnahmen und Betriebsschließungen
Es wurden 20 Glücksspielautomaten beschlagnahmt, außer Betrieb gesetzt und behördlich versiegelt. Weiters verfügten die Bezirkshauptmannschaften Vöcklabruck und Salzburg erstmals bei drei der größten Glücksspiellokale im Bezirk Vöcklabruck und Salzburg Umgebung die Schließung des Betriebes, weil begründeter Verdacht besteht, dass die bloße Beschlagnahme des Glücksspielgeräte alleine nicht mehr ausreicht, um das illegale Glücksspiel zu unterbinden.
In den folgenden Beschlagnahme-, Straf- und Abgabenverfahren werden sich die Lokalbetreiber, Glücksspielveranstalter sowie die Eigentümer der Glücksspielautomaten verantworten müssen.
Übertretungen nach dem Glücksspielgesetz sind von der Behörde gemäß § 52 Glücksspielgesetz mit Geldstrafen bis zu 40.000 Euro je Glücksspielgerät zu bestrafen. Außerdem drohen empfindliche finanzstrafrechtliche Folgen und weitere Betriebsschließungen.
Die verfügte Betriebsschließung selbst ist mit Beugestrafe von bis zu 22.000 Euro je festgestellter Zuwiderhandlung durchzusetzen.
Glücksspielkontrollen mit allfälligen Betriebsschließungen werden im gesamten Bezirk zunehmend verstärkt durchgeführt.
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