Die ‚Petition betreffend „Bundeseinheitliche Regelungen für das Wettwesen (Bundeswettengesetz)“ mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung‘ hat SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat Johann Maier an die Präsidentin des Nationalrats Barbara Prammer überreicht.
„Sportwetten“ werden in Österreich rechtlich nicht als „Glücksspiel“ im Sinne des Glückspielgesetzes (GSpG) beurteilt, sondern als „Geschicklichkeitsspiel“. Damit sind Sportwetten – trotz des unbestrittenen suchtfördernden Charakters und der Rechtslage in anderen europäischen Staaten – nicht der Glücksspielmonopolregelung des Bundes (GSpG) unterworfen.
Das Anbieten von Sportwetten ist in Österreich in neun verschiedenen Buchmacher- und Totalisateurgesetzen der Bundesländer geregelt und werden bescheidmäßig genehmigt – so der einleitende Text der Petition.
Der Einreicher und der unterfertigte Abgeordnete ersuchen die zuständigen Bundesminister:
• dem österreichischen Nationalrat einen Gesetzesentwurf für ein einheitliches österreichisches „Bundeswetten-Gesetz“ – mit dem die neun unterschiedlichen Buchmacher – und Totalisateurgesetze der Länder abgelöst werden – und ein umfassender Glücksspielbegriff (inkl. Wetten) geschaffen wird, vorzulegen;
• auf die Bundesländer einzuwirken, gegen die derzeit bescheidmäßig zugelassenen Wettanbieter vorzugehen, wenn diese in ihren Wettlokalen illegale Wetten und illegales Glückspiel anbieten;
• in Verhandlungen mit den Bundesländern sicherzustellen, dass bei derzeit zugelassenen Wettanbietern in Wettlokalen als Präventionsmaßnahme gegen Wett- und Spielsucht die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen auch kontrolliert und Verstöße entsprechend sanktioniert werden;
• auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass Online-Wetten zukünftig europaweit geregelt werden und das die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten gegen nicht lizenzierte Wettanbieter vorgeht und damit verbundene Zahlungsströme
verhindert;
• die angekündigte „Konvention des Europarates zu Spielabsprachen“ (Matchfixing) mit allem Nachdruck zu unterstützen (2014).