In einem Schreiben an die Redaktion Spieler-Info.at betont die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land „dass wir unseren im normierten Auftrag sehr ernst nehmen. Dieses Bemühen manifestiert sich in regelmäßigen – etwa quartalsweise anberaumten – Schwerpunktkontrollen, aber auch in Stichproben.„
Diese Kontrollen finden in Kooperation mit der Finanzpolizei statt und haben in quasi allen Fällen die Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren (bzw. die Übermittlung der Anzeigen/des festgestellten Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Vergehens nach § 168 StGB) sowie die Beschlagnahme von Glücksspielapparaten zur Folge.
Stichproben werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land autonom und unregelmäßig sowie ohne Beiziehung der Finanzpolizei durchgeführt.