Die NOVOMATIC AG weist die heute von der steirischen KPÖ im Rahmen einer Dringlichen Anfrage an den Landeshauptmann der Steiermark erhobenen Vorwürfe gegen unser Unternehmen auf das Schärfste zurück.
Bei unseren Glücksspielautomaten werden selbstverständlich die gesetzlichen Einsatz und Gewinngrenzen pro Spiel eingehalten. Dieses Faktum ist gerichtlich durch Beschlüsse, durch Erkenntnisse und Gutachten im Rahmen von Beweissicherungsverfahren und weiters durch Gutachten von gerichtlich beeideten Sachverständigen und anerkannten Rechtsexperten bestätigt.
Insbesondere im Bereich des Spielers- und Jugendschutzes treten wir bekannterweise für strengste gesetzliche Regelungen ein.
Diesbezüglich verweisen wir auf die vorbildlichen Landesgesetze in Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland und Kärnten und deren Zutritts- und Spielerschutzregelungen.