Wer im Burgenland Glücksspielautomaten betreiben darf, legt das burgenländische Veranstaltungsgesetz genau fest. Es wird eine Bewilligung für 110 Glücksspielautomaten in Automatensalons und zwei Bewilligungen für je 63 Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung geben.
Damit ist die Höchstzahl der im Burgenland erlaubten Glücksspielautomaten mit 236 festgelegt. Der burgenländische Gesetzgeber nützt damit die Maximalzahl von zulässigen Glücksspielautomaten, wie vom Glücksspielgesetz des Bundes vorgegeben, aus. Insgesamt wird es drei Bewilligungsinhaber geben. Die Dauer ist mit 10 Jahren begrenzt.
Bewerbungsfrist endete am 3. August 2012
Interessenten konnten eine Bewilligung bis 3. August 2012 bei der Abteilung für Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr im Hauptreferat IV (Gewerbe- und Baurecht) im Amt der Burgenländischen Landesregierung beantragen.
Nach Rückfrage von Spieler-Info.at im Hauptreferat Gewerbe- und Baurecht heißt es: „Es ist noch nichts entschieden, eine Entscheidung wird in der ersten Jahreshälfte 2013 angestrebt, aber auch das ist nicht sicher.“
Burgenland, bitte warten!
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