Im Verfassungsgerichtshof beginnen am 6. Juni die Beratungen der Juni-Session. Auf der Tagesordnung der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter steht u.a. der Tagesordnungspunkt „Lizenzen Stadtpaket & Poker“.
Es gilt über die Beschwerde der Novomatic AG betreffend Vergabe der Casino-Lizenzen aus dem „Stadtpaket“ zu entscheiden. Die Novomatic hatte sich um die Lizenzen für Wien und Linz beworben.
Das Finanzministerium lehnte dies per Bescheid u.a. mit der Begründung ab, man könne sich nur für das gesamte Stadtpaket (umfassend Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien), nicht aber für Lizenzen zu einzelnen Standorten bewerben.
Einzel- oder Paketvergabe
Die Novomatic AG vertritt in ihrer Beschwerde die Ansicht, dass das Finanzministerium – entgegen der Vorgabe des Glücksspielgesetzes – auf die Vergabe im „Paket“ bestehe. Denn die umstrittene Bestimmung im Gesetz sage nicht, dass es keine Einzelvergabe der Lizenzen geben könne.
Die Beratungen des VfGH werden bis 29. Juni andauern. Mit der Veröffentlichung von Entscheidungen ist erfahrungsgemäß frühestens im Juli zu rechnen.