Die norwegische Regierung hat eine Expertengruppe ernannt, um die Notwendigkeit einer strengeren Glücksspiel-Gesetzgebung, gemessen an den neuen Formen des Glücksspiels, zu ermitteln.
Online-Social-Gaming wird als einer der ersten Bereiche überprüft werden – ein Bereich des Glücksspiels, der sich am Rande der geltenden Rechtsvorschriften bewegt.
Die Experten-Gruppe wird auch Konkurrenzsituation am Glücksspielmarkt bewerten; einerseits Norwegens regulierter Glücksspielmarkt und andererseits die Konkurrenz nicht lizenzierter Online-Betreiber. Vorschläge für Maßnahmen, um die legalen Betreiber besser zu schützen, werden erwartet.
Kulturministerin Hadia Tajik: „Technologische Entwicklungen sind sehr schnell und eine Verschmelzung von verschiedenen Glücksspiel-Plattformen macht das Glücksspiel immer weiter zugänglich.“
Die norwegische Regierung hat noch keine Entscheidung im Hinblick auf künftige strengere Rechtsvorschriften getroffen. Das Ziel der Expertengruppe ist es, Informationen und Vorschläge zu unterbreiten. Die Gruppe besteht aus zehn Vertretern des norwegischen, geregelten Glücksspielmarktes, privaten Berater, norwegischen Medienvertretern und Verbrauchern und wird von Atle Hamar, Generaldirektor der Norwegian Gaming Authority, geleitet.
Bis zum 15. Dezember 2014 wird Expertengruppe mit ihrem Bericht über einen sozial verantwortlichen Markt für Glücksspiele dem norwegischen Ministerium für Kultur berichten.
Poker – ein Glücksspiel?!
Inzwischen hat ein Berufungsgericht in Norwegen letzte Woche entschieden, dass Texas Holdem Poker kein Glücksspiel ist, sondern ein Geschicklichkeitsspiel.
Poker Spiele werden von der norwegischen Lottery Act verboten, aber das Gericht hatte letzte Woche einen Mann freigesprochen, der ein Texas Holdem Poker-Turnier für 30 Personen organisiert hatte.
Das Gericht berief sich in seinem Urteil auf ähnliche Entscheidungen in Schweden und Dänemark. Die Gaming Authority konterte, dass für die Rechtssprechung nur nach dem norwegischen Allgemeinen Bürgerlichen Strafgesetzbuch erfolgen kann.
Nach dem Strafgesetzbuch ist es illegal Glücksspiele zu veranstalten oder daran zu teilzunehmen, wenn diese an öffentlichen Plätzen erfolgen und NICHT als Geschicklichkeitsspiel gelten.
Die Behörde beurteilt alle Formen von Poker als illegal und erwägt den Obersten Gerichtshof anzurufen.
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