Im Burgenland wurden per 1. August drei Lizenzen für das Automaten-Glücksspiel vergeben – eine für den Betrieb von 110 Geräten in Automatensalons und zwei für die Ausspielung mit je 63 Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung.
Zum Zug gekommen ist der NÖ-Glücksspielkonzern Novomatic – ein Tochterunternehmen bekam die Lizenz für die Automatensalons. Die Lizenzen für die Einzelaufstellung gingen an die Excellent Entertainment AG und die PA Entertainment & Automaten AG.
Novomatic baut damit seine Vormachtstellung in Österreich weiter aus. In Niederösterreich bekam das Unternehmen die einzige Konzession, in Kärnten bekam Novomatic eine von zwei Lizenzen.
Die Vergabepraktik der jeweiligen Bundesländer zeigt, dass die illegalen Anbieter nicht zum Zuge gekommen sind, weil deren Verlässlichkeit – eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Glücksspielkonzession – nicht gegeben ist.
Verbot des sogenannten „Kleinen Glücksspieles?
(Anmerkung der Redaktion: dieser „alte Begriff“ ist seit der Glücksspielgesetz-Novelle überholt)
Der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte Heinz Mayer sagt gegenüber dem STANDARD zu dem von der SPÖ geforderten Verbot: „Ein Verbot der auf zehn (Burgenland) bzw. 15 Jahre (die anderen Länder) ausgestellten Konzessionen wäre ein Eingriff in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit. Für einen solchen Eingriff brauche ich ein öffentliches Interesse, und die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.“
Das öffentliche Interesse könne man wahrscheinlich noch argumentieren – Stichwort Suchtgefahr. Die Verhältnismäßigkeit aber schon weniger, meint Mayer und verweist darauf, dass schließlich auch in Kasinos, an denen der Staat indirekt beteiligt ist, Automatenglücksspiel angeboten wird.