Den Zuschlag für die Konzessionen in Oberösterreich haben im März 2012 die Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment und die Grazer PA Entertainment & Automaten AG erhalten, die Bewilligung für die Einzelaufstellung ging an die Excellent Entertainment AG.
„Angesichts des Umstandes, dass die verfahrensgegenständliche Ausspielbewilligung zum ersten Mal vergeben wird, dient die engere zeitliche Beschränkung der Geltungsdauer auch dem von der belangten Behörde nicht berücksichtigten öffentlichen Interesse daran, in dem Fall, dass sich die Konzessionsinhaberin bezüglich der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Auflagen als nicht hinreichend verlässlich erweisen sollte, entsprechend früher und damit auch effizienter reagieren zu können.“ – so lautet u.a. die Begründung des USV OÖ in Bezug auf „Verlässlichkeit“ der Konzessionsinhaber.
Der UVS OÖ weist auch Unternehmen, welche in Österreich illegales Automatenglücksspiel betreiben, als Bewerber und Einspruchs-Gegner ab.
Lesen Sie das UVS-Erkenntnis im Wortlaut.