In Automaten-Verbots-Bundesländern wie Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind herkömmliche Glücksspielautomaten verboten. Dennoch gelang es den Österreichischen Lotterien über deren Tochterunternehmen WINWIN hunderte Automaten aufzustellen. Wie? Durch eine andere Bezeichnung, nämlich Video-Lotterie-Terminals (kurz VLT).
Das sind herkömmliche Glücksspielautomaten mit einem kleinen technischen Unterschied – diese werden über einen zentralen Server gesteuert und das Spielergebnis findet somit nicht im Automaten selbst statt, sondern in einem zentralen Server. Wechen Unterschied erkennt der Spieler? Keinen!
In Österreich gibt es Bundesländer in denen Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten erlaubt und welche in denen diese Ausspielungen (sprich Automaten) verboten sind. Zur Erläuterung, der Begriff „Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten“ (kurz LMG) wurde vormals „kleines Glücksspiel“ genannt. Für den Spieler ist der Unterschied zwischen herkömmlichen Glücksspielautomaten und den sogenannten VLT schlichtweg nicht erkennbar.
Nun stellt sich eine spannende Frage …