„Der bestmögliche Spieler- und Jugendschutz sowie umfangreiche Präventionsmaßnahmen werden künftig in der Steiermark beim Kleinen Glücksspiel im Vordergrund stehen“, so Hannes Schwarz (SPÖ) und Barbara Eibinger (ÖVP) zum Auftakt der Verhandlungen im Landtags-Unterausschuss.
In der gestrigen Sitzung des Unterausschusses erging der Beschluß in die zuständigen Abteilungen des Landes, ein Steiermärkisches Glücksspielgesetz zu erarbeiten, das ein kontrolliertes legales Angebot mit strengen Schutzbestimmungen und gleichzeitig sicheren Einnahmen für Prävention beinhalten soll.
Die wichtigsten Eckpunkte beim Kleinen Glücksspiel, das auch in den Nachbarbundesländern Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten und Burgenland erlaubt ist und wo die Spielerschutzmaßnahmen gemäß gesetzlicher Vorgaben bereits greifen, sollten laut Schwarz und Eibinger die folgenden sein:
• Bestmöglicher Spieler- und Jugendschutz durch ein Verbot von Einzelaufstellungen der Automaten
• Reduktion der Automaten von 3200 auf 1000
• Umfangreiche Präventionsmaßnahmen durch Verwendung der Einnahmen aus dem Kleinen Glücksspiel für Suchtprävention und Jugendschutz.
• Klare Regeln durch die Übernahme der im Bundesgesetz vorgesehenen Spielerschutz- und Geldwäschevorbeugungsmaßnahmen.
• Europaweite Ausschreibung von drei Lizenzen für das Kleine Glücksspiel (Spielsalons) in der Steiermark.
Heftige Proteste kündigt die KPÖ an
Ohne diesen vom Landtag noch abzusegnenden Beschluss der Reformpartner dürften ab 1.1.2016 keine der bisher in der Steiermark aufgestellten Automaten mehr betrieben werden. Nun wird der Weg für 1000 neue Automaten geebnet.
KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler: „Die Steiermark hätte die Chance gehabt, aus dem ruinösen Glücksspiel weitgehend auszusteigen. Die KPÖ lehnt diesen folgenreiche Fehlentscheidung der Landespolitik ab und wird gegen die Lizenzvergabe stimmen.“