Wie die Kronenzeitung am 20.9.2013 berichtet, wird die Grazer Anwältin Dr. Julia Eckhart für ihren Mandanten 310.000 Euro angebliche Spielverluste einklagen.
Zur Forderung des Markus Lechner gibt es eine ausführliche, aktuelle Expertise der auch auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner. Mag. Georg Streit konnte auf Grund der von Lechner vorgelegten Unterlagen keine überzeugende Chance für einen derartigen Prozess feststellen, insbesondere auch, da Markus Lechners eigene Unterlage lediglich einen Spielverlust von ca. 110.000 Euro darstellen.
Dies stellte jener Hilfsverein sachkundig und mit Dokumenten belegt fest, bei welchem Markus Lechner maßgebliches Mitglied war.
Spannend wird es auch im Bezug auf die ungeklärten „Abtretungen bzw. Zessionen“, welche in den letzten Monaten von verschiedenen „Partnern“ des Herrn Lechner behauptet wurden.
Ungeklärt und sehr interessant scheint auch die Frage, wie ein Spieler mehr als Hunderttausend Euro verspielen kann, ohne über die Jahre ein nennenswertes Einkommen nachweisen zu können.
Die Kosten einer derartigen Klage sind nicht unbedeutend
Es ist für Herrn Lechner erfreulich, offensichtlich einen Sponsor oder eine „kleine politische Partei“ gefunden zu haben, sei es die Rechtsanwaltskanzlei selbst, sei es ein „unbekannter Helfer aus Glücksspiel- Mitbewerberkreisen “ oder Verfahrenshilfe: in jedem Fall ist die Klage des Markus Lechner der beste und fairste Weg, die „unendliche“ Geschichte seriös zu klären.
Bleibt zu guter Letzt die Hauptfrage: kann diese Klage rechtlich bestehen – immerhin gibt es zu den Vorwürfen, das sogenannte „Würfel-Spiel“ sei „grenzüberschreitend“ „heilende oberstgerichtliche Entscheide“. Und diese sprechen EINDEUTIG für den Konzern.
Die Gerechtigkeit wird siegen!
Bild: Sandra Probstfeld/ www.pixelio.de