Noch vor der Wahl am 3. März 2013 fiel die Entscheidung in Kärnten über die Vergabe der Lizenzen für das „Kleines Glücksspiel“.
Den Zuschlag erhielten der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic, der schon in Nieder- und Oberösterreich zum Zug kam, sowie die oberösterreichische Amatic. Verlierer war die deutsche Gauselmann-Gruppe, die mit ihrer Österreich-Tochter Merkur Entertainment angetreten war.
Die Neuregelung und Reduzierung des Kleinen Glücksspiels in Kärnten ist nach einer Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenates nun ungewiss. Der UVS hob in dieser Woche die entsprechenden Bescheide auf, welche die Landesregierung erlassen hatte. Der jetzt zuständige Referent Landesrat Christian Ragger kündigte am Freitag an, dass er dem Regierungskollegium bei dessen erster Sitzung 2014 alle möglichen Konsequenzen der UVS-Entscheidung vorlegen wird. Denkbar wäre u.a. eine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof.
An den Senat hatte sich die bei der Vergabe leer ausgegangene „Merkur“, eine Tochterfirma des größten deutschen Glücksspielunternehmens Gauselmann, gewendet. Sie hatte keine Genehmigung zum Aufstellen von Glücksspielautomaten erhalten, sondern nur die beiden Firmen „Novomatic“ und „Amatic“. Der Grund dafür sei ein unzureichender Nachweis von Haftungs- und Garantiekapital gewesen, der UVS habe diesen jetzt aber als nicht stichhaltig eingeschätzt.
Mit 1.1.2015 ändert sich die Gesetzeslage für das Kleine Glücksspiel. Kärnten hat den Markt für Automatenglücksspiel reguliert und einen strengen Spielerschutz eingeführt. Es wären nur mehr 465 Glücksspielautomaten zugelassen, über 300 weniger als derzeit. „Es ist nun in der Berufungsfrist rechtlich zu prüfen, ob und wie die Entscheidung des UVS diese notwendige und sinnvolle Regulierung beeinflusst und wie das Land richtig reagieren soll“, sagt Ragger. Die Causa dürfte in jedem Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof landen, weil „Novomatic“ und „Amatic“, die von der Bescheid-Aufhebung betroffen sind, den Gang zum Höchstgericht angekündigt haben.
Anmerkung der Redaktion Spieler-Info.at:
Bemerkenswert in Kärnten ist die Unverfrorenheit, mit welcher ausgerechnet ein Unternehmen, das österreichweit seit Jahren ohne gültige Konzessionen, also illegal, Geldspielautomaten betreibt, sich überhaupt um eine legale Konzession bewirbt.
Zumal die wichtigste Voraussetzung eines Konzessions-Werbers, die „VERLÄSSLICHKEIT“, durch jahrelanges illegales Automatenspiel wohl nicht wirklich gegeben sein kann.
Besonders interessant ist auch die gleiche Thematik für „Amatic“, welche ebenfalls an vorderster Front seit Jahrzehnten massiv illegal mit ihren Geldspielgeräten vertreten ist.
Amatic schoss in Kärnten den „Vogel ab“: trotz dieser wohl in Branchenkreisen sattsam bekannten Umstände erhielt Amatic sogar eine der begehrten neuen Konzessionen in Kärnten!
Aktuell ist der UVS-Bescheid nicht rechtskräftig. Jede der beteiligen Parteien kann den VwGH anrufen. Dieser kann – theoretisch – die Konzessionsvergabe doch noch bestätigen.