Im Bundesministerium für Finanzen wurde gemäß § 1 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) bereits am 1. Dezember 2010 eine Spielerschutzstelle eingerichtet. Die Spielerschutzstelle widmet sich der Bedeutung des Spielerschutzes und der Spielerschutzprävention im österreichischen Glücksspielrecht und unterstützt auch in dieser Hinsicht die österreichische Glücksspielaufsicht in fachlicher Hinsicht.
2013 fand die dritte Fachtagung der Stabsstelle für Spielerschutz mit dem Titel „Online-Glücksspiel: Die neue Herausforderung: Von der Sichtweise der Europäischen Kommission bis zur Notwendigkeit der Behandlung“ statt. Mit dieser Fachtagung wurde das Thema Online-Glücksspiel sowohl von rechtlicher als auch von medizinischer Seite beleuchtet.
Ziele der Arbeit der Spielerschutzstelle sind unter anderem
- – Schaffung einer besseren Datenlage über die Beratung von Patienten durch Spielsuchteinrichtungen in Österreich
- – Unterstützung der Suchtforschung im Bereich des Glücksspiels
- – Aufklärung/Informationsarbeit über die Risiken des Glücksspiels
- – bessere Koordinierung der Arbeit der einzelnen Spielerschutzeinrichtungen
- – Erarbeitung/Vorstellung von best practice-Modellen einer Zusammenarbeit zwischen Glücksspielkonzessionären und -bewilligungsinhabern sowie unabhängigen Spielerschutzeinrichtungen
- – Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards zur Anerkennung als Spielerschutzeinrichtungen im Sinne des GSpG sowie die Erarbeitung eines Anerkennungsverfahrens für diese Spielerschutzeinrichtung
- – Evaluierung der GSpG-Novelle 2010 im Jahr 2014
- – fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre
Weiters wird die Spielerschutzstelle die Zusammenarbeit mit den für Spielerschutz weiterhin auch zuständigen anderen Bundesministerien und Bundesländer anstreben.
Stabsstelle für Spielerschutz
Hintere Zollamtsstraße 2b
1030 Wien